Alle zwei Minuten ein Zusammenstoß mit Wildtieren
Automobilclub gibt Tipps zum Fahren in Wildwechsel-Regionen und zum richtigen Verhalten nach einem Wildunfall.
FRANKFURT (np) 2016 registrierten die Kfz-Versicherer in Deutschland 263 000 Wildunfälle. Die Schadenzahlungen beliefen sich auf 653 Millionen Euro. Die durchschnittliche Aufwendung pro Fall betrug 2485 Euro. Statistisch gesehen ereignet sich alle zwei Minuten ein Zusammenstoß mit Wildtieren. Das Phänomen lässt sich nur schwer mit Jahreszeiten in Verbindung bringen. Wildtiere sind in den Morgen- und Abendstunden besonders aktiv. Daher wirken sich die langen Dämmerungszeiten von Frühling und Herbst sowie der späte Tagbeginn im Winter besonders aus. Die Sichtverhältnisse für Kraftfahrer werden dann schlechter.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Autofahrern, in jedem Fall die Warnschilder vor Wildwechseln zu beachten und vorausschauend zu fahren. Die Geschwindigkeit dürfe nur so hoch sein, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten könne. Am Rand von Wiesen-, Feld- und Waldgebieten müsse man immer mit Wildwechseln aus beiden Richtungen rechnen. Tauche Wild, wie Rehe oder Wildschweine, am Straßenrand auf, sollte es durch Hupen verscheucht werden. Das Fernlicht zu benutzen, sei nicht hilfreich. Es verwirre die Tiere, die die Orientierung verlören und oft instinktiv auf die Lichtquelle zuliefen oder auf der Straße stehen blieben.
Tauche plötzlich ein Tier im Scheinwerferlicht auf, sollten riskante Ausweichmanöver vermieden werden. Bei großen Wildtieren ist ein frontaler Zusammenstoß wegen des höheren Aufprallgewichts eine große Gefahr, jedoch ist eine Kollision mit einem anderen Auto oder der Aufprall auf einen Baum ebenfalls risikoreich. Ist ein Zusammenstoß nicht zu vermeiden, sollte man bremsen und das Lenkrad gerade halten.
Nach einem Zusammenprall sollte man sofort anhalten, das Warnblinklicht einschalten und bei Dunkelheit das Fahrtlicht anlassen. Zuerst sollte verletzten Personen geholfen, dann ein Notruf abgesetzt und das Warndreieck aufgestellt werden. Beim Verlassen des Fahrzeugs müsse man eine Warnweste anziehen.
Neben der Polizei sollte auch der Förster informiert werden. Liegt das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, sollte man es nicht anfassen: Es besteht Tollwutgefahr. Das Tier zu bergen, ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Flüchtet ein verletztes Tier, dann sollte man sich die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, sollte man Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Sobald wie möglich sollte man seine Versicherung informieren.
Die Teilkasko ersetzt Schäden nach einem Zusammenstoß mit Haarwild, zum Beispiel Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, Hase, nicht aber Vögeln. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert. Die Versicherung kann für die Regulierung eine Wildbescheinigung verlangen, die Polizei oder der Förster ausstellen.
Weicht man einem Tier aus, verunglückt dabei jedoch, muss die Versicherung zahlen, wenn ein größerer Schaden verhindert werden sollte. Der Versicherungsnehmer muss dann glaubhaft nachweisen, dass der Schaden durch ein Ausweichmanöver entstanden ist.