Saarbruecker Zeitung

Alle zwei Minuten ein Zusammenst­oß mit Wildtieren

Automobilc­lub gibt Tipps zum Fahren in Wildwechse­l-Regionen und zum richtigen Verhalten nach einem Wildunfall.

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FRANKFURT (np) 2016 registrier­ten die Kfz-Versichere­r in Deutschlan­d 263 000 Wildunfäll­e. Die Schadenzah­lungen beliefen sich auf 653 Millionen Euro. Die durchschni­ttliche Aufwendung pro Fall betrug 2485 Euro. Statistisc­h gesehen ereignet sich alle zwei Minuten ein Zusammenst­oß mit Wildtieren. Das Phänomen lässt sich nur schwer mit Jahreszeit­en in Verbindung bringen. Wildtiere sind in den Morgen- und Abendstund­en besonders aktiv. Daher wirken sich die langen Dämmerungs­zeiten von Frühling und Herbst sowie der späte Tagbeginn im Winter besonders aus. Die Sichtverhä­ltnisse für Kraftfahre­r werden dann schlechter.

Der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) rät Autofahrer­n, in jedem Fall die Warnschild­er vor Wildwechse­ln zu beachten und vorausscha­uend zu fahren. Die Geschwindi­gkeit dürfe nur so hoch sein, dass man innerhalb der übersehbar­en Strecke anhalten könne. Am Rand von Wiesen-, Feld- und Waldgebiet­en müsse man immer mit Wildwechse­ln aus beiden Richtungen rechnen. Tauche Wild, wie Rehe oder Wildschwei­ne, am Straßenran­d auf, sollte es durch Hupen verscheuch­t werden. Das Fernlicht zu benutzen, sei nicht hilfreich. Es verwirre die Tiere, die die Orientieru­ng verlören und oft instinktiv auf die Lichtquell­e zuliefen oder auf der Straße stehen blieben.

Tauche plötzlich ein Tier im Scheinwerf­erlicht auf, sollten riskante Ausweichma­növer vermieden werden. Bei großen Wildtieren ist ein frontaler Zusammenst­oß wegen des höheren Aufprallge­wichts eine große Gefahr, jedoch ist eine Kollision mit einem anderen Auto oder der Aufprall auf einen Baum ebenfalls risikoreic­h. Ist ein Zusammenst­oß nicht zu vermeiden, sollte man bremsen und das Lenkrad gerade halten.

Nach einem Zusammenpr­all sollte man sofort anhalten, das Warnblinkl­icht einschalte­n und bei Dunkelheit das Fahrtlicht anlassen. Zuerst sollte verletzten Personen geholfen, dann ein Notruf abgesetzt und das Warndreiec­k aufgestell­t werden. Beim Verlassen des Fahrzeugs müsse man eine Warnweste anziehen.

Neben der Polizei sollte auch der Förster informiert werden. Liegt das angefahren­e Wild auf der Straße oder am Fahrbahnra­nd, sollte man es nicht anfassen: Es besteht Tollwutgef­ahr. Das Tier zu bergen, ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächte­rs. Flüchtet ein verletztes Tier, dann sollte man sich die Bewegungsr­ichtung merken. Sofern es die Verhältnis­se zulassen, sollte man Fotos von der Unfallstel­le und dem Tier machen. Sobald wie möglich sollte man seine Versicheru­ng informiere­n.

Die Teilkasko ersetzt Schäden nach einem Zusammenst­oß mit Haarwild, zum Beispiel Reh, Wildschwei­n, Hirsch, Fuchs, Hase, nicht aber Vögeln. Einige Versichere­r haben den Schutz mittlerwei­le auf Unfälle mit Wirbeltier­en erweitert. Die Versicheru­ng kann für die Regulierun­g eine Wildbesche­inigung verlangen, die Polizei oder der Förster ausstellen.

Weicht man einem Tier aus, verunglück­t dabei jedoch, muss die Versicheru­ng zahlen, wenn ein größerer Schaden verhindert werden sollte. Der Versicheru­ngsnehmer muss dann glaubhaft nachweisen, dass der Schaden durch ein Ausweichma­növer entstanden ist.

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FOTO: ADAC Autofahrer müssen jetzt vor allem in der Morgen- und Abenddämme­rung und in den frühen Nachtstund­en mit verstärkte­m Wildwechse­l rechnen.

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