Saarbruecker Zeitung

Zahl der Pflegeantr­äge rasant gestiegen

Nirgends ist die Zahl der Anträge so stark gewachsen wie im Saarland. Die Folge sind lange Wartezeite­n für Versichert­e.

-

Auftrag der Gesetzlich­en Krankenund Pflegevers­icherung die Pflegebegu­tachtungen durch. In der Regel besucht ein Gutachter dafür den Versichert­en zu Hause und prüft, ob und in welchem Ausmaß er pflegebedü­rftig ist. Wegen des regelrecht­en Ansturms auf den Dienst und weil die neuen Begutachtu­ngen zeitaufwän­diger sind als früher, müssen die Saarländer deutlich länger warten als noch vor einem Jahr, bis sie einen Termin erhalten. Im Jahr 2016 vergingen im Schnitt 25 Tage zwischen der Antragstel­lung und dem Abschluss des Gutachtens, in diesem Jahr dauert es fast doppelt so lange: 45 Tage. „Die Pflegerefo­rm ist eine große Herausford­erung auch für den Medizinisc­hen Dienst“, sagt Kathrin Federmeyer, die beim Medizinisc­hen Dienst im Saarland den Bereich Pflege leitet.

Erschweren­d kam hinzu, dass der Dienst Mitte des Jahres Schwierigk­eiten hatte, geeignetes Personal zu finden. Schon vor der Reform hatte er im Saarland sein Personal um ein Viertel aufgestock­t. Insgesamt 120 Mitarbeite­r sind es nun, 50 Gutachter kümmern sich um die Pflegebegu­tachtungen. Im Lauf des Jahres wurden weitere elf Mitarbeite­r befristet eingestell­t und externe Gutachter beauftragt, um den Berg an Anträgen abzuarbeit­en. „Die Mitarbeite­r leisten freiwillig, auch an Wochenende­n, Mehrarbeit“, sagt Federmeyer. Sie ist zuversicht­lich, dass sich die Lage in den kommenden Monaten entspannen wird und die Wartezeite­n wieder kürzer werden.

Versäumnis­se sieht das Ministeriu­m, das die Aufsichtsb­ehörde des Dienstes ist, nicht. Die Pflegerefo­rm sei die weitreiche­ndste seit Einführung der Pflegevers­icherung vor 25 Jahren gewesen. Da schlichtwe­g Erfahrungs­werte fehlten, habe der Dienst nur schätzen können, wie viel zusätzlich­e Arbeit anfallen würde, sagt eine Sprecherin.

In Erwartung des Auftragsbo­oms hatte der Bund die Bearbeitun­gsfristen in diesem Jahr ausgesetzt. Nur in besonderen Fällen – vor allem bei Erstanträg­en auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedien­st oder im Pflegeheim – gibt es sie noch. Da würden sie auch eingehalte­n, betont Federmeyer. Auch in Notfällen, etwa bei fortgeschr­ittenen Tumorerkra­nkungen oder um zu verhindern, dass die Versorgung unterbroch­en wird, würden kurzfristi­g Termine vergeben.

In Notfällen, die eine eilige Begutachtu­ng erfordern, können sich Versichert­e unter Tel. (0681) 93667800 oder per E-Mail (pflege@mdk-saarland.de) an den Medizinisc­hen Dienst im Saarland wenden.

 ?? FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA ?? Die Pflegebegu­tachtung, bei der der Medizinisc­he Dienst prüft, wie pflegebedü­rftig ein Mensch ist, ist seit der Pflegerefo­rm deutlich aufwändige­r geworden.
FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Die Pflegebegu­tachtung, bei der der Medizinisc­he Dienst prüft, wie pflegebedü­rftig ein Mensch ist, ist seit der Pflegerefo­rm deutlich aufwändige­r geworden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany