In diesen Ländern gilt Feuerwerksverbot
BERLIN (dpa) Wer plant, den Jahreswechsel mit reichlich Raketen und Böllern im Ausland zu verbringen, könnte enttäuscht werden: In vielen Städten und Urlaubsländern dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper kaufen und auch nicht selbst zünden. „In jedem Land gelten andere Regeln“, sagt Carsten Both vom Pyrotechnik-Unternehmen Nico Europe. So hat etwa Dänemark laut Both jegliche Art von Knallkörpern verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: „Wunderkerzen und Tischbomben“,
Hotelmängel bereits vor Ort melden
BERLIN (dpa) Wenn ein Hotel verdreckt ist oder der versprochene Strand gesperrt, können Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern. Wichtig ist aber, dass sie die Mängel bereits vor Ort der Reiseleitung melden. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Erstattung, betont die Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem ratsam: Beweisfotos von den Mängeln machen und sich die Eindrücke, wie etwa bei Baulärm, von Zeugen vor Ort bestätigen lassen. nennt Both als Beispiele. Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuerwerk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. F2 umfasst typisches Silvesterfeuerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. F3 und F4 sind stärker und gefährlicher, man benötigt dafür in Deutschland einen Befähigungsschein. Jedes Land in Europa habe andere Restriktionen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Einige Artikelgruppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EULänder können darüber selbst entscheiden. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU.
Auch die Kultur im jeweiligen Land spiele eine Rolle. In Frankreich und Griechenland etwa sei es schlicht unüblich, dass Privatpersonen knallen und böllern. Der Erwerb von Feuerwerk sei entsprechend eingeschränkt. Grundsätzlich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländischen Kommunen ist das Zünden von Feuerwerk in bestimmten Zonen verboten. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädten zu Silvester ganz.
In Deutschland darf ebenfalls nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es dazu: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“