Saarbruecker Zeitung

In diesen Ländern gilt Feuerwerks­verbot

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BERLIN (dpa) Wer plant, den Jahreswech­sel mit reichlich Raketen und Böllern im Ausland zu verbringen, könnte enttäuscht werden: In vielen Städten und Urlaubslän­dern dürfen Privatpers­onen keine Feuerwerks­körper kaufen und auch nicht selbst zünden. „In jedem Land gelten andere Regeln“, sagt Carsten Both vom Pyrotechni­k-Unternehme­n Nico Europe. So hat etwa Dänemark laut Both jegliche Art von Knallkörpe­rn verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: „Wunderkerz­en und Tischbombe­n“,

Hotelmänge­l bereits vor Ort melden

BERLIN (dpa) Wenn ein Hotel verdreckt ist oder der versproche­ne Strand gesperrt, können Pauschalur­lauber nachträgli­ch den Reisepreis mindern. Wichtig ist aber, dass sie die Mängel bereits vor Ort der Reiseleitu­ng melden. Andernfall­s entfällt der Anspruch auf Erstattung, betont die Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Außerdem ratsam: Beweisfoto­s von den Mängeln machen und sich die Eindrücke, wie etwa bei Baulärm, von Zeugen vor Ort bestätigen lassen. nennt Both als Beispiele. Feuerwerks­körper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuer­werk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. F2 umfasst typisches Silvesterf­euerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. F3 und F4 sind stärker und gefährlich­er, man benötigt dafür in Deutschlan­d einen Befähigung­sschein. Jedes Land in Europa habe andere Restriktio­nen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Einige Artikelgru­ppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EULänder können darüber selbst entscheide­n. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU.

Auch die Kultur im jeweiligen Land spiele eine Rolle. In Frankreich und Griechenla­nd etwa sei es schlicht unüblich, dass Privatpers­onen knallen und böllern. Der Erwerb von Feuerwerk sei entspreche­nd eingeschrä­nkt. Grundsätzl­ich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländ­ischen Kommunen ist das Zünden von Feuerwerk in bestimmten Zonen verboten. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädt­en zu Silvester ganz.

In Deutschlan­d darf ebenfalls nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der Ersten Verordnung zum Sprengstof­fgesetz heißt es dazu: „Das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern ist verboten.“

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