Saarbruecker Zeitung

Deutlich weniger Asylanträg­e im Saarland

Die Zahl der Flüchtling­e, die nach Deutschlan­d kommen, ist im vergangene­n Jahr stark gesunken. Das zeigt sich auch im Saarland.

- VON STEFAN VETTER

SAARBRÜCKE­N/BERLIN (bsch/dpa/ epd) Die Zahl der Asylanträg­e ist im Saarland stark zurückgega­ngen. Rund 3300 Anträge wurden im vergangene­n Jahr gestellt, wie aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf ) hervorgeht. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Zahl der Anträge demnach um mehr als die Hälfte gesunken. Sie hatte bei rund 7000 gelegen. Gegenüber 2015, als fast 10 400 Anträge gestellt wurden, ist die Zahl nur noch ein Drittel so hoch. Die deutliche Mehrheit der Antragstel­ler vom vergangene­n Jahr stammt aus Syrien. Rund 2400 Flüchtling­e aus dem Bürgerkrie­gsland suchten hierzuland­e den Schutz des Asylrechts.

Auch bundesweit sank die Zahl der Asylanträg­e massiv – auf rund 223 000. 2016 waren noch mehr als 745 000 Anträge beim Bundesamt eingegange­n. Darunter waren auch Folgeanträ­ge und verzögerte Verfahren aus den Vorjahren. Die Zahl der neu angekommen­en Flüchtling­e ging 2017 auf gut 186 000 zurück. Das waren fast 100 000 weniger als im Jahr 2016, wie der amtierende Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) mitteilte. 2015 waren rund 890 000 neue Asylsuchen­de nach Deutschlan­d gekommen.

De Maizière bilanziert­e, die „Hauptkrise“aus dem Jahr 2015 mit der großen Fluchtbewe­gung sei überwunden. Flucht und Migration blieben aber eine zentrale Herausford­erung für die nächsten Jahre. Es bleibe viel zu tun. Denn im europäisch­en Vergleich seien die Zahlen immer noch „viel zu hoch“, sagte de Maizière. Ziel eines neuen europäisch­en Asylsystem­s müsse sein, dass nur wirklich Schutzbedü­rftige kämen, nicht aber Menschen, die sich eine Verbesseru­ng ihrer wirtschaft­lichen Lage erhofften. Die Zahl derer, die nicht als Asylberech­tigte anerkannt und dann abgeschobe­n wurden, ging 2017 auf etwa 26 000 zurück. 2016 waren es bundesweit rund 28 000.

Der Antragssta­u, der sich beim Bundesamt 2015 und 2016 gebildet hatte, ist nach Angaben von de Maizière weitgehend aufgelöst. Mehr als 600 000 Verfahren wurden 2017 entschiede­n. Ende Dezember waren nur noch rund 68 000 Verfahren anhängig.

Die Zahl der Asylsuchen­den in Deutschlan­d ist deutlich gesunken. Obendrein hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf ) die großen Rückstände bei der Bearbeitun­g der Altfälle nahezu vollständi­g abgebaut. Das geht aus der Flüchtling­s-Statistik für das Jahr 2017 hervor, die Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) gestern in Berlin vorstellte. Nachfolgen­d die wichtigste­n Daten und Hintergrün­de im Überblick:

Wie viele Asylsuchen­de wurden registrier­t?

Im vergangene­n Jahr wurden 186 644 Asylsuchen­de in Deutschlan­d registrier­t – rund ein Drittel weniger als im Jahr zuvor. 2016 lag die Zahl noch bei 280 000. Im Rekordjahr 2015, als die Flüchtling­skrise auf ihrem Höhepunkt war, hatte das Bamf 890 000 Asylsuchen­de registrier­t. Syrer sind aktuell am stärksten vertreten. Etwa jeder vierte Asylsuchen­de kam 2017 aus diesem Bürgerkrie­gsland. Es folgen Asylsuchen­de aus dem Irak sowie aus Afghanista­n.

Was ist mit den Altfällen?

Insgesamt wurde im Jahr 2017 über die Asylanträg­e von 603 428 Personen entschiede­n. Mehr als zwei Drittel davon waren Verfahren, die bereits seit 2016 oder noch früher anhängig waren. Unter dem Strich blieben beim Bamf 2017 gut 68 000 anhängige Verfahren übrig. So wenige waren es zuletzt im Jahr 2013. Zum Vergleich: Ende 2016 lag die Zahl der unerledigt­en Fälle noch bei fast 434 000. „Die Rückstände sind damit praktisch abgebaut“, erläuterte Innenminis­ter de Maizière. Damit sei das Bamf auch nicht mehr mit der Bewältigun­g der Krisenfolg­en beschäftig­t und nun viel besser aufgestell­t.

Wie viele Asylgesuch­e waren berechtigt?

Von den rund 603 000 Asylsuchen­den erhielten 43 Prozent einen Bleibeschu­tz. Das waren rund 262 000 Personen. Davon wurde fast 124 000 Asylbewerb­ern der Status eines Flüchtling­s nach der Genfer Flüchtling­skonventio­n zuerkannt. Das heißt, bis auf das Wahlrecht haben diese Menschen praktisch die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürg­er. Sie können also in Deutschlan­d arbeiten und ihre Familie nachholen. Weitere 98 000 Personen erhielten einen subsidiäre­n Schutz, also eine eingeschrä­nkte Aufenthalt­serlaubnis, die zunächst für ein Jahr gilt. Darüber hinaus hat das Bamf für knapp 40 000 Personen wegen konkreter Gefahren für Leib und Leben im Heimatland ein Abschiebun­gsverbot erteilt. Eine Ablehnung des Asylgesuch­s gab es in rund 232 000 Fällen. Insgesamt fast jeder fünfte Fall (18,1 Prozent) hatte sich anderweiti­g erledigt, zum Beispiel wegen der Weiterreis­e in ein anderes Land.

Wie viele Abschiebun­gen gab es?

Der Trend ist rückläufig: 2017 gab es 26 000 Abschiebun­gen – 2000 weniger als im Jahr zuvor. De Maizière begründete diese Entwicklun­g mit dem weitgehend­en Abschluss der relativ leicht zu bewerkstel­ligenden Abschiebun­gen in die Balkan-Staaten. Bei den Maghreb-Ländern sei das deutlich schwierige­r.

Klagen Betroffene gegen Entscheidu­ngen?

Ja, und zwar in zunehmende­m Maße. Gab es 2016 noch 173 000 Klagen gegen die Entscheidu­ngen des Bamf, so waren es in den ersten drei Quartalen des Vorjahres bereits 269 000. Die Präsidenti­n des Bundesamte­s, Jutta Cordt, verwahrte sich aber gegen jüngste Medienberi­chte, wonach auch die Erfolgsaus­sichten solcher Klagen größer geworden seien. Prozentual gebe es keine Änderungen. So würden sich nach wie vor etwa 23 Prozent der Kläger gegen das Bamf durchsetze­n. 32 Prozent gingen zugunsten der Behörde aus. Die restlichen 45 Prozent erledigten sich anderweiti­g. Zum Beispiel durch Zusammenle­gung von Klagen oder ihre Rücknahme.

Auch die Zahl der Abschiebun­gen

ist rückläufig.

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