Saarbruecker Zeitung

Befristete Verträge weiter zulässig

Bundesarbe­itsgericht entscheide­t gegen Ex-Fußballpro­fi Heinz Müller.

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ERFURT (sid) Befristete Verträge sind im deutschen Profifußba­ll weiterhin zulässig. Das Bundesarbe­itsgericht (BAG) in Erfurt bestätigte im Fall des früheren Mainzer Torhüters Heinz Müller gestern ein Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Rheinland-Pfalz und bewahrte den deutschen Fußball sowie andere Mannschaft­ssportarte­n damit vor einem Beben im Transferwe­sen.

Der siebte Senat des BAG war der Meinung, dass die besondere Arbeitslei­stung eines Profifußba­llers eine Befristung von Arbeitsver­trägen rechtferti­ge. „Von ihm werden Höchstleis­tungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigt­es Interesse der Vereine für ein befristete­s Arbeitsver­hältnis“, sagte die Vorsitzend­e Edith Gräfl. Hätte das Gericht anders entschiede­n, hätte dem Transferwe­sen ein zweites Bosman-Urteil gedroht. Die Clubs hätten ihre Spieler weit über die Zeit anstellen müssen, in denen sie eingesetzt werden können. Zu einer erneuten Revision wird es wohl nicht kommen.

Dem früheren Torhüter Müller war es ursprüngli­ch um seine Verlängeru­ngsklausel gegangen. Der Vertrag des heute 39-Jährigen beim Fußball-Bundesligi­sten FSV Mainz 05 hätte sich nur bei einer bestimmten Anzahl von Spielen verlängert, doch Trainer Thomas Tuchel warf Müller im Dezember 2013 aus dem Kader. Müller sah sich um seine Chance gebracht, die nötigen Spiele zu absolviere­n und zog vor Gericht.

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