Saarbruecker Zeitung

Gericht für Sexualkund­e an Schulen

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STRASSBURG (epd) Der Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­tshof (EGMR) hat eine Klage wegen des Sexualkund­eunterrich­ts für eine Grundschül­erin abgewiesen. Die Straßburge­r Richter beurteilte­n die Beschwerde aus der Schweiz gestern als offensicht­lich unbegründe­t. Die Mutter eines Mädchens aus Basel wollte die Befreiung ihrer Tochter von der Sexualkund­e erwirken, als die damals Siebenjähr­ige 2011 in die zweite Klasse versetzt wurde. Die Mutter pochte in der Schweiz und in Straßburg vor allem auf das Recht auf Privat- und Familienle­ben, wie der EGMR erläuterte. Dieses Recht schließe die Sexualerzi­ehung ein. Der EGMR erkannte zwar eine Einschränk­ung dieses Rechts an, hielt diese aber für rechtens. Er machte unter anderem geltend, dass die Sexualerzi­ehung im vorliegend­en Fall legitime Ziele wie den Schutz vor Missbrauch bezweckt habe. Zudem verwies er darauf, dass die Lehrer nur auf Fragen und Handlungen der Kinder reagieren und damit keine systematis­che Sexualerzi­ehung geben sollten. Das Mädchen hatte in dem besagten Grundschul­jahr tatsächlic­h keinen Sexualkund­eunterrich­t.

Die Klage der Mutter auf Verletzung der Religionsf­reiheit wies der EGMR ebenfalls ab. Die Religionsf­reiheit schütze das Kind nicht grundsätzl­ich vor anderen Ideen, sondern nur vor der Indoktrina­tion mit bestimmten Ideen.

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