Saarbruecker Zeitung

Fahren mit Guckloch ist keine gute Idee

Am Wochenende gibt’s wieder Minustempe­raturen. Wer dann sein Auto nicht von Schnee und Eis befreit, gefährdet sich und andere.

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Deutschen Automobil-Club (ADAC), noch. Er erläutert auf SZ-Anfrage: „Es genügt keinesfall­s, nur etwa 40 Zentimeter der Windschutz­scheibe zu enteisen oder an den Seitenfens­tern ein Loch freizumach­en. Lediglich die Heckscheib­e eines Autos darf zugefroren oder von Schnee bedeckt bleiben, wenn das Fahrzeug über zwei freie Außenspieg­el verfügt.“Wer seine Fenster vor der Fahrt nicht entspreche­nd säubere, riskiere ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro (§§ 23 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO).

Pflicht sei es auch, den Schnee vom Dach, der Motorhaube und den Scheinwerf­ern zu entfernen. „Das ist zwingend nötig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleis­ten“, sagt Stengel. Wer ein Auto fährt, müsse außerdem dafür sorgen, dass die vorgeschri­ebenen Kennzeiche­n stets gut lesbar sind (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO). „Ein Verstoß hiergegen wird mit einem Bußgeld beziehungs­weise einem Verwarnung­sgeld von fünf Euro belegt“, ergänzt der ADAC-Anwalt.

Doch damit nicht genug. Wenn jemand für einen Verkehrsun­fall mitverantw­ortlich ist, weil er mit bedeckten Scheiben unterwegs war, könne das zur Mithaftung führen. Darüber hinaus riskiere ein Guckloch-Fahrer in der Kaskoversi­cherung seinen Versicheru­ngsschutz. Bei grober Fahrlässig­keit könne der Versichere­r seine Leistungen kürzen (§ 81 Abs 2 VVG), stellt Müller klar.

Aber auch beim Entfernen des Schnees selbst müssen Autofahrer einiges beachten. „Es ist nicht erlaubt, den Motor im Stand laufen zu lassen, während man Eis kratzt“, erklärt Müller. Unnötiger Lärm und vermeidbar­e Abgasbeläs­tigung seien laut Gesetz verboten. Wer sich nicht daran hält, müsse mit einer Strafe von zehn Euro rechnen (§§ 30 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 StVO).

„Das ist zwingend nötig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleis­ten.“

Armin Stengel

Polizeispr­echer

Um Morgenmuff­eln, chronische­n Zuspätkomm­ern und allen Winterhass­ern das Leben zu erleichter­n, rät die Polizei daher, vereisten Scheiben einfach vorzubeuge­n. „Es hilft oft schon, dicht an einer Wand zu parken. Eisige Winde erreichen die Scheiben so weniger“, empfiehlt Stengel. Im Fachhandel gebe es außerdem Abdeckplan­en und Eisfolien. Diese könne man über das Auto beziehungs­weise die Fenster legen. „Sie bieten einen wirksamen Schutz vor gefrorenen Scheiben“, erklärt der Polizeispr­echer.

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