Fahren mit Guckloch ist keine gute Idee
Am Wochenende gibt’s wieder Minustemperaturen. Wer dann sein Auto nicht von Schnee und Eis befreit, gefährdet sich und andere.
Deutschen Automobil-Club (ADAC), noch. Er erläutert auf SZ-Anfrage: „Es genügt keinesfalls, nur etwa 40 Zentimeter der Windschutzscheibe zu enteisen oder an den Seitenfenstern ein Loch freizumachen. Lediglich die Heckscheibe eines Autos darf zugefroren oder von Schnee bedeckt bleiben, wenn das Fahrzeug über zwei freie Außenspiegel verfügt.“Wer seine Fenster vor der Fahrt nicht entsprechend säubere, riskiere ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro (§§ 23 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO).
Pflicht sei es auch, den Schnee vom Dach, der Motorhaube und den Scheinwerfern zu entfernen. „Das ist zwingend nötig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten“, sagt Stengel. Wer ein Auto fährt, müsse außerdem dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO). „Ein Verstoß hiergegen wird mit einem Bußgeld beziehungsweise einem Verwarnungsgeld von fünf Euro belegt“, ergänzt der ADAC-Anwalt.
Doch damit nicht genug. Wenn jemand für einen Verkehrsunfall mitverantwortlich ist, weil er mit bedeckten Scheiben unterwegs war, könne das zur Mithaftung führen. Darüber hinaus riskiere ein Guckloch-Fahrer in der Kaskoversicherung seinen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit könne der Versicherer seine Leistungen kürzen (§ 81 Abs 2 VVG), stellt Müller klar.
Aber auch beim Entfernen des Schnees selbst müssen Autofahrer einiges beachten. „Es ist nicht erlaubt, den Motor im Stand laufen zu lassen, während man Eis kratzt“, erklärt Müller. Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung seien laut Gesetz verboten. Wer sich nicht daran hält, müsse mit einer Strafe von zehn Euro rechnen (§§ 30 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 StVO).
„Das ist zwingend nötig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.“
Armin Stengel
Polizeisprecher
Um Morgenmuffeln, chronischen Zuspätkommern und allen Winterhassern das Leben zu erleichtern, rät die Polizei daher, vereisten Scheiben einfach vorzubeugen. „Es hilft oft schon, dicht an einer Wand zu parken. Eisige Winde erreichen die Scheiben so weniger“, empfiehlt Stengel. Im Fachhandel gebe es außerdem Abdeckplanen und Eisfolien. Diese könne man über das Auto beziehungsweise die Fenster legen. „Sie bieten einen wirksamen Schutz vor gefrorenen Scheiben“, erklärt der Polizeisprecher.