Saarbruecker Zeitung

Doping-Kontrollsy­stem ist rechtens

Europäisch­er Gerichtsho­f für Menschenre­chte bestätigt Meldepflic­ht für Sportler.

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STRASSBURG (dpa) Doping-Fahnder dürfen Profisport­ler aus Sicht des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte verpflicht­en, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthalt­sorten zu machen. Das sogenannte Whereabout­s-System verstoße nicht gegen die Menschenre­chte der Sportler, urteilten die Straßburge­r Richter gestern.

Geklagt hatten zahlreiche französisc­he Sportverbä­nde und Dutzende Profisport­ler gegen die in Frankreich angewendet­e Praxis, die so auch in Deutschlan­d und anderen Ländern zum Einsatz kommt. Das System sieht unter anderem vor, dass Topsportle­r drei Monate im Voraus täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekünd­igte Tests zur Verfügung stehen. Diese Vorschrift beeinträch­tige zwar das Privatlebe­n der Sportler, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Die Auflagen seien aber gerechtfer­tigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an – mit Risiken für die Gesundheit der Sportler. Außerdem bringe profession­elles Doping auch Gefahren für Freizeitsp­ortler mit sich. Insbesonde­re junge Sportler könnten dopenden Profis nacheifern wollen.

Aus Sicht der klagenden Sportler verletzt das in Frankreich angewendet­e Whereabout­s-System ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienle­bens. Außerdem sehen sie das Recht auf Freizügigk­eit eingeschrä­nkt. Dagegen führten die Richter ins Feld, dass die Sportler selbst den Ort wählen können, an dem eine mögliche Kontrolle stattfinde­t.

Die von Frankreich eingeführt­en Regeln seien konform mit den Prinzipien der Welt-Anti-Doping-Agentur, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Die französisc­hen Behörden hätten in ihrem Regelwerk die unterschie­dlichen Interessen auf faire Weise gegeneinan­der aufgewogen.

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