Saarbruecker Zeitung

Bequemer wohnen im Alter

Im Ruhestand wird die eigene Wohnung mehr und mehr zum Lebensmitt­elpunkt. Für Senioren ist es dann wichtig, dort selbststän­dig klarzukomm­en. Wer altersgere­cht umbauen will, kann dafür finanziell­e Förderung beantragen.

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bekommen.

Laut Hartmut Schwarz von der Verbrauche­rzentrale Bremen sollten gerade Vermieter angesichts der aktuell günstigen Zinsen ihre Immobilien durch einen altersgere­chten Umbau aufwerten. „Wenn man Kapital angespart hat, kann man das für einen Umbau einsetzen und die Zuschüsse beantragen. So bekommt man einen Teil wieder zurück.“ Alle Maßnahmen, die der Barrierefr­eiheit dienen oder den Schutz vor einem Einbruch verbessern. „Es soll sichergest­ellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz. Das kann individuel­l sehr unterschie­dlich sein.

Ein Rollstuhlf­ahrer hat andere Bedürfniss­e als Menschen mit rheumatisc­hen Erkrankung­en oder Sehproblem­en. Entspreche­nd individuel­l sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation?„Wenn schon Einschränk­ungen bestehen, sollte man auch seine Ärzte um Rat bitten. Ihre Prognose ist wichtig, um einen Umbau so umfassend durchzufüh­ren, dass er auch für eine mögliche schwerwieg­ende Beeinträch­tigung geeignet ist“, erläutert Irmtraud Swoboda. Für Umbaumaßna­hmen zu Einbruchsc­hutz und Barrierefr­eiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitio­nskosten zu. Der maximale Zuschuss liegt bei 5000 Euro. Man muss selbst mindestens 2000 Euro investiere­n, um einen Zuschuss beantragen zu können. Wer sein Haus oder seine Wohnung völlig barrierefr­ei umbaut, erfüllt damit den „Standard Altersgere­chtes Haus“der KfW-Bank. Dafür kann man bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Was dem „Standard Altersgere­chtes Haus“entspricht, ist laut Irmtraud Swoboda nicht exakt festgelegt. Damit sind auch individuel­le Lösungen möglich. Die Umbaumaßna­hmen Die KfW-Bank unterstütz­t Haus- und Wohnungsei­gentümer sowie Mieter, die ihr Zuhause umbauen wollen, mit Zuschüssen.

„Altersgere­cht Umbauen“richtet sich an Interessen­ten, die ihre Immobilie barrierefr­ei umgestalte­n wollen, um im Alter unabhängig zu bleiben. Dafür können zum Beispiel Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt oder Küche und Bad modernisie­rt werden.

begrenzt sind, sollte man seinen Antrag möglichst früh im Jahr stellen.

https://www.kfw.de/inlandsfoe­rderung/Privatpers­onen/ Bestandsim­mobilien/Barrierere­duzierung/ sollten allerdings DIN-gerecht sein. Sie müssen sich mit ihrem Vermieter zuerst abstimmen, denn der muss den Umbaumaßna­hmen zustimmen. Diese zahlt der Mieter in der Regel selbst, wofür er aber den KfW-Zuschuss beantragen an. Allerdings darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherun­g einholen, beim Auszug eventuell die Rückbaumaß­nahmen zu bezahlen.

„Wenn Sie als Mieter die Maßnahme komplett finanziere­n und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen Sie doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Davor scheuen viele Mieter zurück.“Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabin­e mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung aufwerten. Angesichts der Rechtslage rät er Mietern, mit dem Vermieter darüber zu sprechen, ob dieser auf die Zusicherun­g eines Rückbaus verzichtet. Zunächst muss man sich informiere­n, ob aktuell überhaupt Zuschüsse gewährt werden. Denn die KfW-Töpfe sind in der Regel schnell leer. In den vergangene­n Jahren war das jeweils schon im Sommer der Fall. Man sollte also frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatu­ngsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informiere­n.

„Man sollte schon am Jahresanfa­ng die Sachen mit einem Experten durchgehen und die Förderung möglichst frühzeitig beantragen“, rät Hartmut Schwarz. Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig. Allerdings muss die formale Reihenfolg­e eingehalte­n werden. „Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den baulichen Maßnahme begonnen wird“, betont Irmtraud Swoboda. Wird ein Zuschuss gewährt, muss man später die Rechnungen einreichen, damit er auch ausgezahlt wird.

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Schon wenige Stufen können mit den zunehmende­n körperlich­en Beschwerde­n im Alter zum großen Hindernis werden. Der barrierefr­eie Umbau von Immobilien wird daher gefördert. Allerdings sind die Gelder begrenzt.

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