Saarbruecker Zeitung

Auf der Vogelinsel bald Hunde ohne Leine

Stadtverwa­ltung kommt Hundehalte­rn entgegen und kündigt Neuregelun­g ab 1. März an. Nach einem Jahr wird Resümee gezogen.

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SAARBRÜCKE­N (red) Die Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n wird Hundehalte­rn ab Donnerstag, 1. März, erlauben, ihre Hunde auf der sogenannte­n Vogelinsel ohne Leine laufen zu lassen. Die Halbinsel am Staden liegt in der Nähe des Ruderclubs Undine.

Paragraf 2 Absatz 6 der Saarbrücke­r Grünanlage­nsatzung, wonach Hunde in den städtische­n Grünanlage­n grundsätzl­ich an der Leine zu führen sind, gilt dort zunächst für ein Jahr nicht. Die Verwaltung wird nach Ablauf dieser Zeit auf Grundlage der gesammelte­n Erfahrunge­n entscheide­n, ob die Auslaufflä­chen dauerhaft eingericht­et werden. Das teilt die Stadt-Pressestel­le mit.

Die Stadtverwa­ltung wird nun am Zugangsber­eich eine entspreche­nde Beschilder­ung der Auslaufläc­he anbringen. Da die Vogelinsel an drei Seiten von Wasser umgeben ist, wird der Bereich nicht zusätzlich eingezäunt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Einrichten einer Auslaufflä­che Hundehalte­r nicht von ihrer Verpflicht­ung befreit, auf andere Bürgerinne­n und Bürger Rücksicht zu nehmen.

Laut Saarbrücke­r Polizeiver­ordnung (§15) müssen Hundehalte­r dafür sorgen, dass durch ihre Tiere niemand gefährdet wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden. Zudem sind von Hunden verursacht­e Verunreini­gungen unverzügli­ch zu beseitigen. Die Stadtverwa­ltung plädiert für gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme und wird auch weiterhin Kontrollen durchführe­n.

Die Stadt hatte das Freilaufen auf der Halbinsel schon einmal geduldet, auf vielfachen Wunsch von insbesonde­re älteren Hundehalte­rn, die beklagten, dass es innenstadt­nah kaum Auslaufflä­chen für Hunde gebe. Doch in den vergangene­n Jahren hatten sich Beschwerde­n über rücksichts­lose Hundehalte­r gehäuft, so dass das Dulden der frei laufenden Hunde im zurücklieg­enden Sommer eingestell­t wurde und wieder Kontrollen durchgefüh­rt wurden.

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Freiraum hatte die Verwaltung am 22. November 2017 damit beauftragt, die Ausweisung von Freifläche­n für Hunde in der Innenstadt zu prüfen. Mit dem Ausweisen der Auslaufflä­chen unternimmt die Stadtverwa­ltung einen neuerliche­n Versuch, den verschiede­nen Interessen der Nutzer der städtische­n Grünanlage­n gerecht zu werden.

Saarbrücke­n ist üppig mit umgebenden Waldfläche­n versorgt. Hier nimmt die Stadt bundesweit eine Spitzenpos­ition ein, denn 47 Prozent der gesamten Stadtfläch­e sind Wald. Er ist von nahezu allen Wohnbebauu­ngen maximal zwei Kilometer entfernt. Im Stadtwald können Hunde frei laufen - das Waldgesetz lässt das ausdrückli­ch zu. Weitere Möglichkei­ten, den Hund frei laufen zu lassen, sind unter anderem: ab dem Ende der Mettlacher Straße in Richtung Völklingen und Im Almet.

In den Grünanlage­n und den Siedlungs- und Verkehrsfl­ächen der Landeshaup­tstadt besteht hingegen grundsätzl­ich Anleinpfli­cht. Auch bei öffentlich­en Veranstalt­ungen mit Menschenan­sammlungen, in Gaststätte­n und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln müssen Hunde angeleint bleiben.

Es ist immer zu beachten, dass Hunde nicht ohne Aufsicht herumlaufe­n dürfen. Auch im Wald muss sichergest­ellt sein, dass Hunde stets im Einflussbe­reich ihres Führers bleiben und dessen Befehle hören. Auch Hunde, die keine wirksame Tollwutimp­fung haben, müssen angeleint bleiben.

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SZ-ARCHIVFOTO: (C) BECKER&BREDEL Ab ersten März wieder auf der Vogelinsel möglich: zwei Hunde ohne Leine beim Ballspiel.

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