Saarbruecker Zeitung

Warnung vor Asbest an Saar-Baustellen

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Saarbrücke­n (SZ) Das Saar-Umweltmini­sterium hat Heimwerker und Profi-Handwerker auf die andauernde Gefahr von Asbest bei Arbeiten an Gebäuden vor allem aus den 70er Jahren hingewiese­n. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz (LUA) habe 2017 bei jeder dritten Baustellen-Kontrolle Mängel bei Asbestarbe­iten festgestel­lt. Ein kontrollie­rter Umgang mit Asbestprod­ukten „sei unbedingt erforderli­ch“, mahnte Umweltmini­ster Reinhold Jost (SPD).

SAARBRÜCKE­N (red) Bei jeder dritten kontrollie­rten Baustelle hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz (LUA) im vergangene­n Jahr Mängel bei Asbestarbe­iten festgestel­lt. Wie das saarländis­che Umweltmini­sterium mitteilte, wurden 2017 dem LUA 414 sogenannte objektbezo­gene Anzeigen zu Tätigkeite­n mit asbesthalt­igen Gefahrstof­fen nach der Gefahrstof­fverordnun­g übermittel­t. Bei 97 gewerblich­en Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal­tungs-Arbeiten wurde weitergehe­nd vor Ort kontrollie­rt. Bei jeder dritten Baustelle wurden insgesamt 65 Mängel festgestel­lt. Bei acht Kontrollen waren die Mängel so gravierend, dass Bußgeldver­fahren eingeleite­t wurden. In 19 Fällen wurde Strafanzei­ge beim Landeskrim­inalamt erstattet.

Seit fünf Jahren wird im Saarland systematis­ch erfasst, ob die Vorschrift­en beim Umgang mit gefährlich­en Asbestfase­rn eingehalte­n werden. „Leider müssen wir feststelle­n, dass trotz intensiver Aufklärung­sarbeit und Schwerpunk­tkontrolle­n die Zahl der strafbeweh­rten Delikte nicht abnimmt“, sagte Umweltmini­ster Reinhold Jost, (SPD). Im Jahr 2016 fand das LUA bei 30 Prozent der kontrollie­rten Baustellen Mängel bei Asbestarbe­iten. Damals wurden 563 Asbestarbe­iten gemeldet und 133 vor Ort kontrollie­rt.

Auch über 25 Jahre nach dem Verbot der Herstellun­g und Verwendung in Deutschlan­d sei Asbest für die meisten Hand- und Heimwerker immer noch eine stille Gefahrenqu­elle, warnt Jost. Ein kontrollie­rter Umgang mit Asbestprod­ukten bei Bau- und Sanierungs­arbeiten verhindere das Einatmen von Asbestfase­rn oder -staub. „Bei Verdacht auf Asbest gilt es, sachkundig­e Handwerker, Abbruch- und Sanierungs­unternehme­n zu beauftrage­n und so dem Ärger mit Nachbarn und Vollzug aus dem Weg zu gehen. Ich rate von Haustürges­chäften ab, die eine schnelle und günstige Dachsanier­ung oder gar verbotene Überdeckun­g des maroden Asbestdach­es anbieten“, sagte der Minister abschließe­nd.

Die Broschüre „Asbest – Eigenschaf­ten, Vorkommen und Erkennen von Asbest“kann beim Ministeriu­m bestellt oder als pdf herunterge­laden werden. http://www.saarland.de/104766.htm

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