Ganz im Sinne des Verbrauchers
Nein. Um das Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, müssen die Diensteanbieter alle Daten über den Aufenthaltsort ihrer Kunden nach zwei Monaten löschen. Nein, die öffentlich-rechtlichen Anstalten bleiben zunächst außen vor. Das liegt an ihrer anderen Vergütungsstruktur für urheberrechtlich geschützte Beiträge. Allerdings praktizieren die Sender selbst das inzwischen dort großzügig, wo sie eigene Rechte haben. Die ARD bietet nach eigenen Angaben über 90 Prozent ihrer Sendungen ohne Geoblocking an. Im Hintergrund geht es um grundsätzliche Urheberrechtsfragen. Lizenzen für Filme und Produktionen mussten bisher für jedes Land einzeln erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Selbst die namhaften Hollywood-Studios haben die Verordnung bekämpft. Nun ist geklärt, dass der Kunde eines Bezahl-Dienstes ja seine Gebühren für die Rechte entrichtet – egal wo er ein Angebot nutzt.
Es gibt ja auch kostenlose Online-Dienste. Müssen die sich nach den neuen Vorschriften richten? Nein. Sie können wählen, ob sie ihr Angebot freischalten, also auch außerhalb der Grenzen des Wohnsitzlandes anbieten oder nicht. Nein. Es ist ausdrücklich von kurzzeitigen Aufenthalten die Rede. Dazu zählen Urlaubs- oder Geschäftsreisen – und wohl auch der Aufenthalt zum Studium. Wer als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich einen inländischen Anbieter suchen.
Geoblocking spielt ja auch eine wichtige Rolle beim Online-Shopping. Gilt das Verbot auch dort?
Das ist richtig. Ob Hotelzimmer, Mietwagen oder Eintrittsticket – zwei Drittel aller Anbieter arbeiten immer noch mit Geoblocking, sperren so ausländische Kunden aus und können so Einheimischen günstigere Preise oder Konditionen anbieten. Die Europäische Union hat sich bereits darauf verständigt, dass auch diese Beschränkungen und Diskriminierungen künftig fallen müssen. Es dauert bis November 2018. Dann muss die Regelung endgültig umgesetzt sein.
Die eigene Musiksammlung auch im Urlaub nutzen? Ja, das wird ein Durchbruch. Weil das Ende des Geoblockings mehr ist als ein Beitrag zur Stärkung der Verbraucherrechte. Es ist der Einstieg in ein modernes Urheberrecht für einen gemeinsamen Markt, auf dem Grenzen schlicht und einfach bedeutungslos zu sein haben. Natürlich müssen die Rechte von Künstlern, Musikern, Schauspielern und Autoren auch im Internet-Zeitalter geschützt werden. Aber in einer digitalisierten Welt braucht es ein grundlegendes Umdenken: Wer Rechte dadurch erwirbt, dass er ein Abonnement abschließt, kann diese unabhängig von seinem Aufenthaltsort in Anspruch nehmen. Die eigene Musik-Sammlung, der Zugriff auf die Filmdatenbank meines Anbieters oder auch die Sportübertragung meines heimischen Bezahl-TV-Senders – all das wird legal verfügbar, weil es keine Bedeutung mehr hat, ob der Kunde sich gerade in Stockholm oder Palermo aufhält. Es ist die Lösung vom bisherigen Denken, dass Abonnements in einer Union an nicht vorhandenen Grenzen enden. Diese Regelung macht Schluss mit dem Reibach um Lizenzen und Übertragungsrechte.