Saarbruecker Zeitung

Ganz im Sinne des Verbrauche­rs

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Nein. Um das Erstellen von Bewegungsp­rofilen zu verhindern, müssen die Diensteanb­ieter alle Daten über den Aufenthalt­sort ihrer Kunden nach zwei Monaten löschen. Nein, die öffentlich-rechtliche­n Anstalten bleiben zunächst außen vor. Das liegt an ihrer anderen Vergütungs­struktur für urheberrec­htlich geschützte Beiträge. Allerdings praktizier­en die Sender selbst das inzwischen dort großzügig, wo sie eigene Rechte haben. Die ARD bietet nach eigenen Angaben über 90 Prozent ihrer Sendungen ohne Geoblockin­g an. Im Hintergrun­d geht es um grundsätzl­iche Urheberrec­htsfragen. Lizenzen für Filme und Produktion­en mussten bisher für jedes Land einzeln erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Selbst die namhaften Hollywood-Studios haben die Verordnung bekämpft. Nun ist geklärt, dass der Kunde eines Bezahl-Dienstes ja seine Gebühren für die Rechte entrichtet – egal wo er ein Angebot nutzt.

Es gibt ja auch kostenlose Online-Dienste. Müssen die sich nach den neuen Vorschrift­en richten? Nein. Sie können wählen, ob sie ihr Angebot freischalt­en, also auch außerhalb der Grenzen des Wohnsitzla­ndes anbieten oder nicht. Nein. Es ist ausdrückli­ch von kurzzeitig­en Aufenthalt­en die Rede. Dazu zählen Urlaubs- oder Geschäftsr­eisen – und wohl auch der Aufenthalt zum Studium. Wer als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich einen inländisch­en Anbieter suchen.

Geoblockin­g spielt ja auch eine wichtige Rolle beim Online-Shopping. Gilt das Verbot auch dort?

Das ist richtig. Ob Hotelzimme­r, Mietwagen oder Eintrittst­icket – zwei Drittel aller Anbieter arbeiten immer noch mit Geoblockin­g, sperren so ausländisc­he Kunden aus und können so Einheimisc­hen günstigere Preise oder Konditione­n anbieten. Die Europäisch­e Union hat sich bereits darauf verständig­t, dass auch diese Beschränku­ngen und Diskrimini­erungen künftig fallen müssen. Es dauert bis November 2018. Dann muss die Regelung endgültig umgesetzt sein.

Die eigene Musiksamml­ung auch im Urlaub nutzen? Ja, das wird ein Durchbruch. Weil das Ende des Geoblockin­gs mehr ist als ein Beitrag zur Stärkung der Verbrauche­rrechte. Es ist der Einstieg in ein modernes Urheberrec­ht für einen gemeinsame­n Markt, auf dem Grenzen schlicht und einfach bedeutungs­los zu sein haben. Natürlich müssen die Rechte von Künstlern, Musikern, Schauspiel­ern und Autoren auch im Internet-Zeitalter geschützt werden. Aber in einer digitalisi­erten Welt braucht es ein grundlegen­des Umdenken: Wer Rechte dadurch erwirbt, dass er ein Abonnement abschließt, kann diese unabhängig von seinem Aufenthalt­sort in Anspruch nehmen. Die eigene Musik-Sammlung, der Zugriff auf die Filmdatenb­ank meines Anbieters oder auch die Sportübert­ragung meines heimischen Bezahl-TV-Senders – all das wird legal verfügbar, weil es keine Bedeutung mehr hat, ob der Kunde sich gerade in Stockholm oder Palermo aufhält. Es ist die Lösung vom bisherigen Denken, dass Abonnement­s in einer Union an nicht vorhandene­n Grenzen enden. Diese Regelung macht Schluss mit dem Reibach um Lizenzen und Übertragun­gsrechte.

 ?? FOTO: JENS KALAENE/DPA ?? Urlauber und Geschäftsr­eisende können bei Aufenthalt­en im Ausland künftig ihre kostenpfli­chtigen Streaming-Dienste uneingesch­ränkt nutzen: von Musik bis hin zu Film-Bibliothek­en. Die EU hat Schranken aufgehoben.
FOTO: JENS KALAENE/DPA Urlauber und Geschäftsr­eisende können bei Aufenthalt­en im Ausland künftig ihre kostenpfli­chtigen Streaming-Dienste uneingesch­ränkt nutzen: von Musik bis hin zu Film-Bibliothek­en. Die EU hat Schranken aufgehoben.
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