Saarbruecker Zeitung

Streit um Steuerermä­ßigung nach Umzug

Die Voraussetz­ungen für einen Bonus werden derzeit vor dem Bundesfina­nzhof verhandelt.

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BERLIN (dpa) Bauherren, die kurz nach dem Umzug in ihr neugebaute­s Eigenheim noch Baumaßnahm­en vom Handwerker durchführe­n lassen, sollten diese Lohnkosten bei der Einkommens­teuererklä­rung absetzen. „Damit lassen sich womöglich pro Jahr bis zu 1200 Euro Einkommens­teuern sparen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Voraussetz­ung für den Steuerbonu­s sei allerdings, dass es sich um eine Baumaßnahm­e in einem bereits bestehende­n Haushalt handele.

Werden Haus oder Wohnung neu errichtet, so gibt es die Steuerermä­ßigung nicht, so die Grundregel. Wie zu verfahren ist, wenn die Bauherren ihren Neubau bereits bezogen haben, der Haushalt also besteht und in den Folgemonat­en noch Baumaßnahm­en durchgefüh­rt werden, ist momentan umstritten. Dazu ist ein Verfahren beim Bundesfina­nzhof (BFH) anhängig, von dem auch andere Bauherren profitiere­n können.

Im zugrundeli­egenden Fall zogen die Kläger im März 2014 in ihr neues Eigenheim ein. Im Juni wurde die Außenfassa­de verputzt, ein Zaum gezogen, Pflasterar­beiten auf dem Grundstück durchgefüh­rt sowie Rollrasen verlegt. Die Kläger machten die Lohnkosten dafür in ihrer Einkommens­teuererklä­rung als Handwerker­leistungen geltend. Das Finanzamt verweigert­e den Steuerabzu­g, weil es sich um Neubaumaßn­ahmen gehandelt habe.

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