Streit um Steuerermäßigung nach Umzug
Die Voraussetzungen für einen Bonus werden derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
BERLIN (dpa) Bauherren, die kurz nach dem Umzug in ihr neugebautes Eigenheim noch Baumaßnahmen vom Handwerker durchführen lassen, sollten diese Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung absetzen. „Damit lassen sich womöglich pro Jahr bis zu 1200 Euro Einkommensteuern sparen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Voraussetzung für den Steuerbonus sei allerdings, dass es sich um eine Baumaßnahme in einem bereits bestehenden Haushalt handele.
Werden Haus oder Wohnung neu errichtet, so gibt es die Steuerermäßigung nicht, so die Grundregel. Wie zu verfahren ist, wenn die Bauherren ihren Neubau bereits bezogen haben, der Haushalt also besteht und in den Folgemonaten noch Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist momentan umstritten. Dazu ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, von dem auch andere Bauherren profitieren können.
Im zugrundeliegenden Fall zogen die Kläger im März 2014 in ihr neues Eigenheim ein. Im Juni wurde die Außenfassade verputzt, ein Zaum gezogen, Pflasterarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt sowie Rollrasen verlegt. Die Kläger machten die Lohnkosten dafür in ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen geltend. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug, weil es sich um Neubaumaßnahmen gehandelt habe.