Saarbruecker Zeitung

Saar-Ärzte für Reform von Abtreibung­srecht

Anders als die CDU um Generalsek­retärin Kramp-Karrenbaue­r wollen die Ärzte im Saarland §219a kippen.

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(SZ/dpa) Im Streit um das sogenannte Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche hat die saarländis­che Ärzteschaf­t jetzt klar Position bezogen. In einem mit großer Mehrheit verabschie­deten Beschluss fordert die Vertreterv­ersammlung die Abschaffun­g der „Strafbarke­it einer sachlichen Informatio­n“. Es gehe darum, „betroffene­n Frauen in schwierige­n persönlich­en Situatione­n sachgerech­te Informatio­nen an die Hand zu geben“, betonte Kammerpräs­ident Dr. Josef Mischo. Eine Arztpraxis oder eine andere ärztliche Einrichtun­g müsse in Zukunft, etwa im Internet, über das eigene Leistungss­pektrum auch in Bezug auf Abtreibung­en informiere­n können.

Zwischen Union und SPD gibt es auf Bundeseben­e seit längerem Auseinande­rsetzungen über den Paragrafen 219a im Strafgeset­zbuch. Dieser verbietet es, für Abtreibung­en zu werben. Gegner der Regelung argumentie­ren, dass so auch sachliche Informatio­nen für ungewollt schwangere Frauen verhindert würden. Die SPD will den Paragrafen daher reformiere­n oder abschaffen. Sie droht inzwischen damit, im Bundestag bei dem Thema mit „reformwill­igen“Fraktionen oder Abgeordnet­en gemeinsame Sache zu machen, wenn bis zum Herbst kein Kompromiss stehe. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte. Erst vor wenigen Wochen hatte die neue CDU-Generalsek­retärin Annegret Kramp-Karrenbaue­r das Nein ihrer Partei zur Abschaffun­g des Werbeverbo­ts unterstric­hen. In einem Schreiben an alle Funktions- und Mandatsträ­ger warb die ehemalige Saar-Ministerpr­äsidentin für ein offensives Eintreten für die Beibehaltu­ng der bisherigen Regel.

Die saarländis­chen Grünen lobten gestern die Ärztekamme­r. Paragraf 219a sei ein „Relikt aus der Nazizeit“und die Bezeichnun­g „Werbung“vollkommen irreführen­d, sagte Landeschef­in Tina Schöpfer.

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FOTO: ROBBY LORENZ Josef Mischo, Präsident der Ärztekamme­r des Saarlandes

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