Saarbruecker Zeitung

Uni-Amtsrat muss sich vor Gericht verantwort­en

Der 52 Jahre alte Beamte steht wegen Untreue im Amt und Betrug mit Porto vor dem Landgerich­t.

- VON MICHAEL JUNGMANN

Vor dem Landgerich­t hat gestern der Prozess gegen einen Amtsrat der Universitä­t begonnen. Ihm werden Untreue im Amt und Porto-Betrug in jeweils 82 Fällen sowie illegale Absprachen mit einem Möbel-Lieferante­n vorgeworfe­n. Der Schaden soll 20 000 Euro betragen.

Für den 52 Jahre alten Familienva­ter geht es um die Existenz. Seit mehr als zwei Jahren ist der Beamte, der in Diensten der Universitä­t Karriere bis zum Amtsrat gemacht hat, vom Dienst suspendier­t. Ihm werden gravierend­e Pflichtver­letzungen vorgeworfe­n. An der Uni hat der Ex-Sachgebiet­sleiter Hausverbot. Zuletzt wurde sein Gehalt (etwa 4000 Euro brutto) angeblich um die Hälfte gekürzt. Jetzt sitzt Amtsrat G., der in einer Gemeinde im Kreis Saarlouis lebt, vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts auf der Anklageban­k.

Fast eine Stunde liest Oberstaats­anwalt Christoph Rebmann die Anklagesch­rift vor: Untreue im Amt in 82 Fällen, wettbewerb­s- und rechtswidr­ige Absprachen mit einem Büromöbel-Lieferante­n und Porto-Betrug in 82 Fällen. Der Uni entstand ein Schaden von rund 20 000 Euro. Der Vorsitzend­e Richter Bernd Weidig weist zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass es sich auch um besonders schwere Fälle der Untreue handeln könnte, was das Strafmaß spürbar erhöhen würde (Mindeststr­afe pro Fall: sechs Monate Haft). Dem Beamten und gelernten Speditions­kaufmann ist sehr wohl bewusst, dass er ab einer Verurteilu­ng zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr seinen Job und seine Pensionsan­sprüche verliert.

Weidig berichtete, dass es im Vorfeld des Prozesses nicht zu einer Verständig­ung zwischen Verteidigu­ng, Anklage und Gericht kam. Voraussetz­ung für eine zu beantragen­de Strafe von weniger als einem Jahr Haft wären für den Staatsanwa­lt ein umfassende­s Geständnis und aktive Aufklärung­shilfe im Verfahren gegen den Büromöbel-Lieferante­n gewesen. Amtsrat G. bestreitet Untreue-Vorwürfe und rechtswidr­ige Absprachen in Zusammenha­ng mit Rahmenvert­rägen zur Lieferung von Schreibtis­chen und Schränken für die Uni. Er habe korrekt gehandelt. Dass der Händler ihm Texte für Ausschreib­ungen vorgab, sei ganz normal. Geständig ist der Beamte, was den Porto-Betrug betrifft. Päckchen mit Waren, unter anderem Fanartikel des 1. FC Saarbrücke­n, die er bei Ebay verkaufte, gab er bei der Uni zur Dienstpost. „Aus Dummheit und Faulheit“habe er das gemacht, sagte er und bietet an, den Schaden zu regulieren. Richter Weidig hat da Zweifel, spekuliert, ob nicht sogar ohne Versandkos­ten kalkuliert wurde, weil das Porto ohnehin zu Lasten der Uni gehen sollte.

Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlun­gstage vorgesehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany