Saarbruecker Zeitung

Richter empfehlen Taschenlam­pe statt Bus für Schulweg

-

MÜNSTER/WEGBERG (dpa) Die Frage, wann Kinder auf dem Schulweg sicher sind, beschäftig­t Gerichte nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschlan­d. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hat gestern entschiede­n, dass die Gemeinde Wegberg bei Mönchengla­dbach einer Schülerin kein Busticket zahlen muss, obwohl ihr Schulweg teilweise schlecht beleuchtet ist und sich die Eltern um die Sicherheit ihrer Tochter sorgen. Zwar äußerten die Richter Verständni­s für die subjektiv empfundene Sorge der Eltern. Jedoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlich­keit in diesem Fall nicht erreicht. So könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlam­pe behelfen. Eine Revision gegen die Entscheidu­ng ließen die Richter nicht zu.

Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegekosten zur Schule nur für längere Strecken ersetzen. Eine Ausnahme: ist der Schulweg besonders gefährlich, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken von unter zwei Kilometern übernommen werden. In erster Instanz hatte das Verwaltung­sgericht Aachen der Familie noch Recht gegeben und die Stadt Wegberg verpflicht­et, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/16 zu zahlen. Denn nach Ansicht der Aachener Richter vom Mai 2016 ist der Schulweg des Mädchens in die Grundschul­e durchaus risikoreic­h. Ein Teilstück des Weges könne nicht ausreichen­d eingesehen werden, es gebe keine Straßenlat­ernen und es werde auch nicht immer beobachtet. Außerdem könne eine Schülerin im Fall eines Übergriffs keine schnelle Hilfe erwarten. Dieser Einschätzu­ng folgten die Münsterane­r Richter nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany