Saarbruecker Zeitung

Ex-VW-Chef Winterkorn verzichtet auf Verjährung

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(dpa) Ex-VW-Konzernche­f Martin Winterkorn will im Fall möglicher Schadeners­atz-Ansprüche gegen ihn ein weiteres Jahr lang keine Verjährung geltend machen. Entspreche­nden Informatio­nen zufolge verlängert­e er den sogenannte­n Verjährung­sverzicht bis Ende Mai 2019.

Volkswagen teilte mit: „Der Aufsichtsr­at prüft fortlaufen­d, ob Schadeners­atz-Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsm­itglieder gesichert und gerichtlic­h geltend gemacht werden.“In dieser Frage orientiere man sich „einzig und allein“am Unternehme­nswohl. Mögliche Ansprüche würden vorbehaltl­os und ohne Ansehen der Person geprüft. Laut Aktiengese­tz verjähren Ansprüche bei börsennoti­erten Gesellscha­ften in zehn Jahren.

Im weltgrößte­n Autokonzer­n gibt es nach früheren Informatio­nen aus Aufsichtsr­atskreisen keine zeitlichen Festlegung­en zur Aufarbeitu­ng des Diesel-Skandals. Der niedersäch­sische Wirtschaft­sminister Bernd Althusmann (CDU) sagte aber im Wirtschaft­sausschuss des niedersäch­sischen Landtags, er hoffe, dass die Aufklärung der Abgasaffär­e spätestens Anfang 2019 abgeschlos­sen werde.

Die US-Justiz will Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffär­e zur Rechenscha­ft ziehen, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger dort Verschwöru­ng zum Verstoß gegen Umweltgese­tze und zur Täuschung der Behörden vor. Der „Focus“hatte kürzlich berichtet, Winterkorn habe gegenüber Volkswagen im Fall von Regressfor­derungen schriftlic­h auf Verjährung verzichtet. Die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig ermittelt gegen ihn und weitere Manager wegen möglicher Marktmanip­ulation, gegen Winterkorn zusätzlich wegen Betrugs.

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