Käufer individualisierter Möbel haben kein Widerrufsrecht
Sofas und Schränke aus dem Internet können innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden, außer es handelt sich um, auf den Besteller zugeschnittene Ware.
(dpa) Beim Möbelkauf im Internet können Kunden anders als im Möbelgeschäft auf der gewünschten Couch nicht probesitzen. Allerdings haben sie dafür die Möglichkeit, die Möbel zu Hause zu testen und gegebenenfalls zurückzuschicken, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Ware darf währenddessen ohne Nennung von Gründen zurück an den Händler gehen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Beim Möbelkauf verfällt das Widerrufsrecht, wenn Kunden individualisierte Stücke kaufen. Das heißt, die Bestandteile des Sofas, Regals oder Bettes sind genau nach ihren Wünschen zusammenstellt. Denn die auf den Besteller zugeschnittene Ware könne nicht anderen Kunden angeboten werden.
Der Hersteller muss auf den Ausschluss des Widerrufsrechts in solchen Fällen im Kleingedruckten bei der Bestellung sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen, betont Rehberg. Wo jedoch fängt Individualisierung an? „Wenn der Hersteller zum Beispiel fünf verschiedene Modelle zum Kauf anbietet, ist das noch nicht der Fall“, sagt Juristin Rehberg. Aber wenn Kunden für Einzelmerkmale die Möbel-Optik und die Zusammensetzung aus vielen Möglichkeiten auswählen könnten, sehe das anders aus.