Streit um Datum auf Arbeitszeugnis
Wird das Dokument erst spät angefordert, muss es nicht zurückdatiert werden.
(np) Liegen das Ende eines Arbeitsverhältnisses und das Datum des Arbeitszeugnisses weit auseinander, könnte ein möglicher neuer Arbeitgeber daraus den Schluss ziehen, dass der Inhalt des Zeugnisses umstritten, vielleicht sogar Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung war. Deshalb könnte der Arbeitgeber davon absehen, den Bewerber einzustellen.
Viele ehemalige Arbeitnehmer wünschen sich daher, dass ein spät ausgestelltes Arbeitszeugnis zurückdatiert wird. So auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach einem gerichtlichen Vergleich endete. Ihm wurde die Möglichkeit eingeräumt, einen Zeugnisentwurf vorzulegen. Doch der Mann forderte erst zweieinhalb Jahre später ein Zeugnis beim ehemaligen Arbeitgeber an, ohne einen eigenen Entwurf einzureichen. Er verlangte jedoch, das Zeugnis um zweieinhalb Jahre zurückzudatieren. Das lehnte der ehemalige Arbeitgeber ab und bekam vorm Landesarbeitsgericht Recht. Wie schon das Arbeitsgericht Ludwigshafen entschieden auch die Richter in Mainz, die Firma sei nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis zurückzudatieren. Der Kläger habe von seiner alten Firma erst zweieinhalb Jahre nach Beendigung seiner Anstellung ein Zeugnis angefordert und zudem keinen Entwurf vorgelegt. Wegen dieser Nachlässigkeit habe er keinen Anspruch auf eine Rückdatierung.
Hingegen besteht ein Anspruch auf Rückdatierung, wenn es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht gekommen ist, weil der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden war. Das geänderte Zeugnis muss dann zurückdatiert werden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 5 AZR 509/91).