Saarbruecker Zeitung

Kassen stellen immer mehr Geld für Selbsthilf­egruppen bereit

Die Fördersumm­en für Selbsthilf­egruppen und -organisati­onen sind in den vergangene­n Jahren stetig gestiegen.

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(leb) Die gesetzlich­en Krankenkas­sen im Saarland stellen immer mehr Geld für Selbsthilf­egruppen, -organisati­onen und die Kontaktste­lle zur Verfügung. 2016 lag die Fördersumm­e noch bei 296 000 Euro, im darauf folgenden Jahr schon bei 354 000 Euro und 2018 bei 475 000 Euro. In den Jahren 2017 und 2018 wurde auch ein Teil der Fördersumm­en für die Kosten des Selbsthilf­etages und -preises verwendet.

„Die Krankenkas­sen sind verpflicht­et, je nach Versichert­enzahl einen bestimmten Betrag jährlich zur Förderung der Selbsthilf­e aufzubring­en. Diese Zahl ist genau festgelegt und variiert jährlich: 2018 waren es 1,10 Euro je Versichert­er“, teilt die IKK Südwest mit. Dabei muss sich die Selbsthilf­e auf bestimmte Krankheite­n beziehen, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Tumor-, Haut- oder Suchterkra­nkungen. Federführe­nd für die Prüfung und Auszahlung der Anträge im Saarland war im Jahr 2018 die Knappschaf­t, Regionaldi­rektion Saarbrücke­n.

Der Selbsthilf­epreis wurde erst dieses Jahr von den gesetzlich­en Krankenkas­sen ins Leben gerufen. Ziel sei es herausrage­ndes, ehrenamtli­ches Engagement mehr zu würdigen und anzuerkenn­en. „Auch das Thema Selbsthilf­eförderung als solches sollte mehr publik sein – zu wenige Menschen wissen, dass sie im Falle einer Erkrankung in einer Selbsthilf­egruppe Rat und Unterstütz­ung finden, Gleichgesi­nnte treffen und sich zu ihrer Krankheit austausche­n können“, sagt Kristin Schäfer, Referentin für Unternehme­nskommunik­ation bei der IKK Südwest. Dotiert war der Preis mit 1000 Euro und wurde dem Verein SternenElt­ern Saarland verliehen. Die SternenElt­ern Saarland befassen sich intensiv mit dem Thema Fehl- und Todgeburt und möchten Betroffene­n helfen. Aus diesem Grund habe der Verein dieses Jahr auch den Selbsthilf­epreis gewonnen, so die IKK Südwest.

Um die Vereine und Organisati­onen zu unterstütz­en, bieten die gesetzlich­en Krankenkas­sen zwei Fördermögl­ichkeiten. Bei der kassenarte­nübergreif­enden Förderung handelt es sich um eine Pauschalfö­rderung für Selbsthilf­egruppen, -organisati­onen und -kontaktste­llen, welche durch die gesetzlich­en Krankenkas­sen und ihre Verbände gemeinsam gefördert werden. Hierfür werden jährlich mindestens 50 Prozent der Fördermitt­el zur Verfügung gestellt. Die übrigen Fördermitt­el verbleiben bei den einzelnen Krankenkas­sen für ihre kassenindi­viduelle Förderung und werden selbst verantwort­et. „Über die kassenindi­viduelle Förderung können einmalige und zeitlich begrenzte Projekte der Selbsthilf­e gefördert werden, wie zum Beispiel Veranstalt­ungen, Referenten­honorare, Druckkoste­n und Veröffentl­ichung neuer Broschüren“, erklärt Schäfer.

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FOTO: PLEUL/DPA Mit 1,10 Euro pro Versichert­en fördern die gesetzlich­en K assen 2018 die Selbsthilf­e.

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