Saarbruecker Zeitung

Fördermögl­ichkeiten der handwerkli­chen Ausbildung

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Die Handwerksk­ammer des Saarlandes (HWK) informiert über individuel­le Fördermögl­ichkeiten im Rahmen der handwerkli­chen Ausbildung wie Begabtenfö­rderung, Bildungspr­ämie, Meister-BAföG / das Aufstiegsf­ortbildung­programm, Meisterbon­us (Aufstiegsb­onus) und Bildungspr­ogramme. Gerne informiere­n wir Sie persönlich zu den jeweiligen Fördermögl­ichkeiten.

BEGABTENFÖ­RDERUNG BERUFLICHE BILDUNG

Das Förderprog­ramm der Bundesregi­erung „Begabtenfö­rderung berufliche Bildung“richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildung­sabschluss nachweisen können. Die Aufnahme in das Förderprog­ramm muss mit dem Stipendiat­enstammbla­tt schriftlic­h bei der HWK beantragt werden. Ein Rechtsansp­ruch auf Aufnahme in die Begabtenfö­rderung besteht nicht.

DIE BILDUNGSPR­ÄMIE

– DER PRÄMIENGUT­SCHEIN

Die Bildungspr­ämie wird aus den Mitteln des Bundesmini­s- teriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäisch­en Sozialfond­s (ESF) der Europäisch­en Union gefördert. Mit dieser Förderung soll lebenslang­es Lernen ermöglicht werden. Voraussetz­ungen für den Prämiengut­schein sind, dass mögliche Kandidaten durchschni­ttlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstät­ig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Mögliche Kandidaten dürfen nur über ein zu versteuern­des Jahreseink­ommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

MEISTER-BAFÖG – DAS AUFSTIEGSF­ORTBILDUNG­SPROGRAMM

Nach dem Aufstiegsf­ortbildung­sgesetz (AFBG) können verschiede­ne Weiterbild­ungslehrgä­nge vom Staat gefördert werden. Je nachdem, welche persönlich­en Voraussetz­ungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkur­se, sondern auch für Fort- oder Weiterbild­ungskurse mit mindestens 400 Unterricht­sstunden.Der angestrebt­e Fortbildun­gsabschlus­s muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeit­erbzw. Gesellenpr­üfung oder eines Berufsfach­schulabsch­lusses liegen.

KOMPETENZ DURCH

WEITERBILD­UNG

Das Förderprog­ramm „Kompetenz durch Weiterbild­ung“(KdW) des saarländis­chen Ministeriu­ms für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unterstütz­t mit einer finanziell­en Förderung, der sogenannte­n Weiterbild­ungsbeihil­fe, kleine und mittlere Unternehme­n bei der Qualifizie­rung ihrer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r.Gefördert werden Unternehme­n im Saarland, die ihre Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r in eine Weiterbild­ung entsenden. Die Weiterbild­ungsbeihil­fe kann pro Seminarbes­uch bis zu 50 Prozent der Seminarkos­ten, maximal 2.000 Euro, betragen. Private Antragstel­ler erhalten keine Förderung.

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Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com Für eine Ausbildung im Handwerk gibt es zahlreiche Möglichkei­ten zur Förderung.

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