Fördermöglichkeiten der handwerklichen Ausbildung
Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) informiert über individuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen der handwerklichen Ausbildung wie Begabtenförderung, Bildungsprämie, Meister-BAföG / das Aufstiegsfortbildungprogramm, Meisterbonus (Aufstiegsbonus) und Bildungsprogramme. Gerne informieren wir Sie persönlich zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten.
BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss nachweisen können. Die Aufnahme in das Förderprogramm muss mit dem Stipendiatenstammblatt schriftlich bei der HWK beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.
DIE BILDUNGSPRÄMIE
– DER PRÄMIENGUTSCHEIN
Die Bildungsprämie wird aus den Mitteln des Bundesminis- teriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Mit dieser Förderung soll lebenslanges Lernen ermöglicht werden. Voraussetzungen für den Prämiengutschein sind, dass mögliche Kandidaten durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Mögliche Kandidaten dürfen nur über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
MEISTER-BAFÖG – DAS AUFSTIEGSFORTBILDUNGSPROGRAMM
Nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden. Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiterbzw. Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
KOMPETENZ DURCH
WEITERBILDUNG
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“(KdW) des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unterstützt mit einer finanziellen Förderung, der sogenannten Weiterbildungsbeihilfe, kleine und mittlere Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Gefördert werden Unternehmen im Saarland, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Weiterbildung entsenden. Die Weiterbildungsbeihilfe kann pro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Private Antragsteller erhalten keine Förderung.