Saarbruecker Zeitung

Land regelt Schmerzens­geld für Polizisten neu

Wenn der Täter nach einem Angriff nicht zahlen kann, soll in Zukunft der Dienstherr einspringe­n.

- VON DANIEL KIRCH

Die große Koalition aus CDU und SPD im Land will einer langjährig­en Forderung von Polizeibea­mten nachkommen: der Übernahme von Schmerzens­geldzahlun­gen durch das Land, wenn der Täter nicht zahlungsfä­hig ist. Der Landtag berät heute in erster Lesung über einen entspreche­nden Gesetzentw­urf der Koalitions­fraktionen.

Wenn Polizisten oder andere Vollzugsbe­amte im Dienst angegriffe­n werden und ein Gericht ihnen Schmerzens­geld zuspricht, kommt es bisweilen vor, dass dieser Anspruch nicht vollstreck­t werden kann, weil beim Täter nichts zu holen ist. Die Folge ist, dass sie dann kein Schmerzens­geld bekommen.

Dies soll nun geändert werden, indem in einem solchen Fall künftig der Dienstherr, also das Land, die Erfüllung des Schmerzens­geldanspru­chs übernimmt. Voraussetz­ung ist, dass die Beamten den Angriff „in pflichtgem­äßer Ausübung des Dienstes oder im Zusammenha­ng mit ihrer dienstlich­en Stellung“erleiden, ein Gericht einen Anspruch auf Schmerzens­geld von mindestens 250 Euro rechtskräf­tig festgestel­lt hat und die Vollstreck­ung erfolglos geblieben ist.

In der Begründung des Gesetzentw­urfs heißt es, die Bedienstet­en im öffentlich­en Dienst, insbesonde­re im Polizeiber­eich, seien mehr und mehr gesellscha­ftlichen Anfeindung­en ausgesetzt. Sie würden immer häufiger angegriffe­n und verletzt. Für das Jahr 2017 weist die Polizeilic­he Kriminalst­atistik (PKS) des Saarlandes 109 Fälle von Körperverl­etzung gegen Polizisten aus.

Mit Blick auf die Schutz- und Fürsorgepf­licht des Dienstherr­n sei es nicht hinnehmbar, dass Beamte im Dienst ihre Gesundheit riskierten, bei der Durchsetzu­ng ihrer Schmerzens­geldansprü­che aber das Liquidität­srisiko tragen müssten, schreiben CDU- und SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentw­urf.

Das Land geht nach groben Schätzunge­n auf der Basis von Erfahrungs­werten aus Bayern davon aus, dass im Saarland ein Betrag von etwa 8500 Euro pro Jahr fällig wird.

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