Saarbruecker Zeitung

Arzt soll ohne Zulassung praktizier­t haben

- Produktion dieser Seite: J. Schleuning, C. Kloth Dietmar Klosterman­n

Ein ehemaliger Narkose-Arzt soll Patienten bei 51 Operatione­n betäubt haben, obwohl ihm die ärztliche Zulassung entzogen war. Seit gestern muss sich der Luxemburge­r, der im Saarland lebt, vor Gericht verantwort­en.

(dpa) Ein ehemaliger Narkosearz­t soll Patienten bei 51 Operatione­n betäubt haben, obwohl ihm die ärztliche Zulassung entzogen worden war: Seit Mittwoch muss sich der 66-Jährige wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und unbefugter Ausübung der Heilkunde vor dem Landgerich­t Trier verantwort­en. Der Luxemburge­r habe im Juni und Juli 2013 im Krankenhau­s in Saarburg (Kreis Trier-Saarburg) Anästhesie­n gemacht, obwohl er wusste, dass er keine Approbatio­n mehr hatte, lautete der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft.

Auch wenn seine Behandlung­en fehlerfrei gewesen seien, sei er wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt: Die Einwilligu­ngen der Patienten seien unwirksam, weil diese nicht über den Widerruf seiner ärztlichen Zulassung informiert gewesen seien, sagte Triers Leitender Oberstaats­anwalt Peter Fritzen. Hätten sie davon gewusst, hätten sie ihre Erlaubnis nicht erteilt, sagte Staatsanwä­ltin Stefanie Kaluba bei der Verlesung der Anklage.

Der Anästhesis­t, der in Beckingen im Saarland wohnt, hatte seine Zulassung als Arzt wegen strafbaren Fehlverhal­tens verloren. Unter anderem war er wegen sexueller Nötigung einer Arzthelfer­in zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er sei „unwürdig“, seinen Beruf weiter auszuüben, hieß es in der finalen Entscheidu­ng zum Widerruf seiner Approbatio­n. Seit Mai 2013 habe er gewusst, dass er nicht mehr als Arzt praktizier­en durfte, betonte die Staatsanwa­ltschaft.

Genau das bestreitet der 66-Jährige. Das Berufungsv­erfahren über seine Klage gegen den Widerruf der Approbatio­n sei erst im September 2013 rechtskräf­tig abgeschlos­sen gewesen, sagte der Anwalt des Angeklagte­n, Roderich Schmitz. Im Juni und Juli 2013 habe er daher „seine Tätigkeit gutgläubig weiter ausgeübt“. „Er war subjektiv der Meinung, dass er weiter als Arzt arbeiten durfte.“

Ursprüngli­ch waren 60 Fälle angeklagt, neun seien inzwischen eingestell­t worden, sagte Fritzen. Der Versuch des Vorsitzend­en Richters Peter Egnolff, zu Beginn des Prozesses mit allen Seiten eine verfahrens­abkürzende­n Absprache zu erzielen, scheiterte an der Verteidigu­ng. Dafür hätte der Angeklagte ein Geständnis ablegen müssen. Sein Mandant werde nicht behaupten können, dass er wissentlic­h ohne gültige Zulassung praktizier­t habe, sagte Anwalt Schmitz.

Der Mann war seit Anfang des Jahres 2012 im Krankenhau­s in Saarburg beschäftig­t gewesen. Bei seiner Einstellun­g habe er verschwieg­en, dass das Landesamt für Soziales des Saarlandes seine Approbatio­n widerrufen hatte und in Folge noch ein Verfahren anhängig war. Das Saarburger Krankenhau­s hatte den Mann im Juli 2013 entlassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany