Messerstich vor Kneipe war versuchter Mord
Nach dem Messerangriff auf einen Mann in Saarlouis hat das Landgericht einen Saarländer zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Der 41-jährige Angeklagte hatte kurz vor Silvester 2017 nach einem Streit mit dem späteren Opfer das Lokal in der Saarlouiser Altstadt verlassen und hatte sich zu Hause mit zwei Küchenmessern bewaffnet. Dann kam er zurück und wartete vor der Kneipe. Als der andere Mann zum Rauchen vor das Lokal kam, griff der Angeklagte ihn von hinten an und stach zu. Das 53 Jahre alte Opfer erlitt Verletzungen am Oberschenkel, an der Hand und am Hals.
Die Richter bewerteten diese Tat als versuchten Mord und als eine das Leben gefährdende Körperverletzung durch den Einsatz einer Waffe bei einem hinterlistigen Überfall. Gleichzeitig billigten sie dem teilweise geständigen Angeklagten, der zur Tatzeit zwischen 2,2 und 3,0 Promille Alkohol im Blut hatte, verminderte Schuldfähigkeit zu. Dies wirkte im Ergebnis strafmildernd. Damit folgte das Gericht weitgehend der Linie des Oberstaatsanwaltes, der eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Mordes beantragt hatte.
Die Verteidigung dagegen hatte die Tat lediglich als gefährliche Körperverletzung eingestuft und für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Begründung: Der Angeklagte habe sein Opfer nicht töten wollen, er habe dem anderen Mann wegen des vorherigen Streites lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Dieser Argumentation der Verteidigung folgte das Landgericht nicht.
Was genau im Kopf des Angeklagten vor und während der Messerattacke auf den körperlich überlegenen 53-Jährigen vorgegangen war, das habe die mehrtägige Beweisaufnahme zwar nicht klären können. Aus den objektiven Umständen der Tat und ihrer Vorgeschichte ergebe sich aber, dass der Angeklagte beim Angriff auf den anderen Mann dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Begründung: Der eher schmächtige 41-Jährige habe mit dem Küchenmesser zunächst in den Oberschenkel des anderen Mannes gestochen. Der Stich sei bis auf den Knochen gegangen, habe aber zum Glück keine wichtigen Blutgefäße und Nerven verletzt. Bereits dieser Angriff sei lebensbedrohend gewesen und hätte zum Tod des Gegenübers führen können, so die Richter. Danach habe der Angreifer weiter in Richtung des Opfers gestochen. So lange, bis es dem Angegriffenen gelang, den 41-Jährigen und die Hand mit dem Messer festzuhalten.
Fazit der Richter: „Der Angeklagte war völlig fixiert darauf, mit dem Messer zuzustechen.“Er habe in dieser Situation unbedingt die Oberhand über den anderen Kneipengast erlangen wollen. Über die möglichen Folgen seines Tuns für sein Opfer habe der Angeklagte sich keine Gedanken gemacht. Sie seien ihm vollkommen gleichgültig gewesen.
„Der Angeklagte war völlig darauf fixiert, mit dem Messer zuzustechen.“
Fazit der Richter im Prozess
am Landgericht Saarbrücken