Saarbruecker Zeitung

Messerstic­h vor Kneipe war versuchter Mord

Nach dem Messerangr­iff auf einen Mann in Saarlouis hat das Landgerich­t einen Saarländer zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

- VON WOLFGANG IHL

Der 41-jährige Angeklagte hatte kurz vor Silvester 2017 nach einem Streit mit dem späteren Opfer das Lokal in der Saarlouise­r Altstadt verlassen und hatte sich zu Hause mit zwei Küchenmess­ern bewaffnet. Dann kam er zurück und wartete vor der Kneipe. Als der andere Mann zum Rauchen vor das Lokal kam, griff der Angeklagte ihn von hinten an und stach zu. Das 53 Jahre alte Opfer erlitt Verletzung­en am Oberschenk­el, an der Hand und am Hals.

Die Richter bewerteten diese Tat als versuchten Mord und als eine das Leben gefährdend­e Körperverl­etzung durch den Einsatz einer Waffe bei einem hinterlist­igen Überfall. Gleichzeit­ig billigten sie dem teilweise geständige­n Angeklagte­n, der zur Tatzeit zwischen 2,2 und 3,0 Promille Alkohol im Blut hatte, vermindert­e Schuldfähi­gkeit zu. Dies wirkte im Ergebnis strafmilde­rnd. Damit folgte das Gericht weitgehend der Linie des Oberstaats­anwaltes, der eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Mordes beantragt hatte.

Die Verteidigu­ng dagegen hatte die Tat lediglich als gefährlich­e Körperverl­etzung eingestuft und für eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren plädiert. Begründung: Der Angeklagte habe sein Opfer nicht töten wollen, er habe dem anderen Mann wegen des vorherigen Streites lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Dieser Argumentat­ion der Verteidigu­ng folgte das Landgerich­t nicht.

Was genau im Kopf des Angeklagte­n vor und während der Messeratta­cke auf den körperlich überlegene­n 53-Jährigen vorgegange­n war, das habe die mehrtägige Beweisaufn­ahme zwar nicht klären können. Aus den objektiven Umständen der Tat und ihrer Vorgeschic­hte ergebe sich aber, dass der Angeklagte beim Angriff auf den anderen Mann dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Begründung: Der eher schmächtig­e 41-Jährige habe mit dem Küchenmess­er zunächst in den Oberschenk­el des anderen Mannes gestochen. Der Stich sei bis auf den Knochen gegangen, habe aber zum Glück keine wichtigen Blutgefäße und Nerven verletzt. Bereits dieser Angriff sei lebensbedr­ohend gewesen und hätte zum Tod des Gegenübers führen können, so die Richter. Danach habe der Angreifer weiter in Richtung des Opfers gestochen. So lange, bis es dem Angegriffe­nen gelang, den 41-Jährigen und die Hand mit dem Messer festzuhalt­en.

Fazit der Richter: „Der Angeklagte war völlig fixiert darauf, mit dem Messer zuzusteche­n.“Er habe in dieser Situation unbedingt die Oberhand über den anderen Kneipengas­t erlangen wollen. Über die möglichen Folgen seines Tuns für sein Opfer habe der Angeklagte sich keine Gedanken gemacht. Sie seien ihm vollkommen gleichgült­ig gewesen.

„Der Angeklagte war völlig darauf fixiert, mit dem Messer zuzusteche­n.“

Fazit der Richter im Prozess

am Landgerich­t Saarbrücke­n

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