Saar-Kliniken rügen Umgang der Kassen mit Verstorbenen
SAARBRÜCKEN (kir) In saarländischen Krankenhäusern gibt es Unmut über die Abrechnung von Fällen, in denen Patienten im Zuge einer Wiederbelebung in die Klinik kommen und dort kurz darauf sterben. Die Grenze des ethisch Vertretbaren werde weit überschritten, wenn Kassen solche Fälle nur als ambulante Fälle abrechnen wollten, heißt es etwa im Klinikum Saarbrücken. Die dortige Leiterin des Medizincontrollings sprach von einer „Absurdität mit Hang zum Zynismus“. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung verwies auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
(red) Drei Monate nach einem Raubüberfall auf einen Immobilienmakler (die SZ berichtete) hat die Polizei einen 21-Jährigen aus Bous verhaftet.
Drei junge Männer zwischen 19 und 23 Jahren hatten den Makler am 30. Juli unter einem Vorwand nach Völklingen gelockt und von ihrem Opfer mehrere tausend Euro gefordert. Mit dem geraubten Auto begingen sie weitere Straftaten, unter anderem Tankbetrügereien.
Die Polizei fand das Fahrzeug im September in Bous und händigte es dem 36-Jährigen nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchungen aus. Bei Wohnungsdurchsuchungen in Bous und Völklingen fanden die Ermittler keine relevanten Gegenstände mehr. Die Ermittlungen dauern dennoch an.