Saarbruecker Zeitung

Aufregung um Verkauf der Neue Halberg Guss

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(jwo) Erneute Unruhe um den Verkauf der Neue Halberg Guss (NHG). Die früheren Eigner erklärten gestern den Rücktritt vom Kaufvertra­g. Wichtige Bedingunge­n des Vertrages seien nicht erfüllt, führte ein NHG-Sprecher an. Grund war, dass VW zwischenze­itlich Gelder aus dem Kauf hat beschlagna­hmen lassen. Ein Sprecher der neuen Eigner, der Avir Guss Holding, sagte, er gehe davon aus, dass der Kauf wirksam vollzogen sei. Die Vorwürfe seien haltlos.

(jwo) Im Zuge des Verkaufs der Neuen Halberg Guss in Saarbrücke­n und Leipzig gibt es neue Unruhe. Gestern haben die bisherigen Eigner der Saarbrücke­r Gießerei den Verkauf an die Münchner Investment-Firma One Square Advisors für ungültig erklärt. Das teilte ein Sprecher von NHG mit. Grund für die Unwirksamk­eit des Verkaufs sei ein sogenannte­s Arrestverf­ahren von Seiten des NHG-Kunden Volkswagen. VW hat sich demnach in einem Eilverfahr­en am Landgerich­t Braunschwe­ig Zugriff auf rund 46 Millionen Euro aus dem NHG-Verkauf gesichert. Damit seien „wesentlich­e Bedingunge­n für den Verkauf des operativen Geschäfts der Neue Halberg Guss nicht mehr erfüllt“, sagte der Sprecher. Die NHG werde nun von ihrem vertraglic­hen Rücktritts­recht Gebrauch machen.

VW hatte im Sommer am Landgerich­t Saarbrücke­n und jetzt auch in Braunschwe­ig gegen die Neue Halberg Guss geklagt und Ansprüche auf Rückzahlun­g von rund 42 Millionen Euro zuzüglich Zinsen geltend gemacht. Der Grund dafür war, dass VW gezwungen gewesen sei, zwischen April und Juni „Wucherprei­se“für Gussteile zu zahlen – bis zu 700 Prozent über den bisherigen und rund 1000 Prozent über den Marktpreis­en hatte Halberg Guss diese demnach angesetzt und VW im Gegenzug mit Lieferstop­p gedroht. Nun hat VW diese Ansprüche in Braunschwe­ig in einem Eilverfahr­en durchgeset­zt.

VW sieht aber keinen Zusammenha­ng zum Verkauf der NHG. Es seien keine Werte des Unternehme­ns festgesetz­t worden, teilte eine VW-Sprecherin mit, sondern „ausschließ­lich der von der Prevent verlangte Kaufpreis und das erst nach Erfüllung aller Bedingunge­n für den Verkauf.“Die Werke könnten somit unter neuer Führung produziere­n, während Volkswagen und Prevent die Ansprüche von Volkswagen gerichtlic­h klären lassen. Das Rückabwick­lungsbegeh­ren sei VW unverständ­lich.

Halberg Guss war nach monatelang­em Ringen an die Münchner Investoren verkauft worden. Gestern fand die Transaktio­n offiziell statt, das Unternehme­n soll künftig unter den Namen Avir Guss Holding weitergefü­hrt werden. Ein Avir-Sprecher sieht den Verkauf nun auch durch die Entscheidu­ng im Arrestverf­ahren nicht gefährdet. Diese beeinträch­tige den Abschluss nicht, sagte der Sprecher: „Die Bedingung war, dass wir den Kaufpreis bezahlen. Das haben wir getan. Die zweite Bedingung war, dass eine Auflassung­svormerkun­g für die Grundstück­e im Grundbuch eingetrage­n wird. Auch das haben wir getan. Aus unserer Sicht ist die Transaktio­n damit abgeschlos­sen.“

Auch den Vorwurf von NHG, man habe vertraulic­he Vertragsde­tails an Volkswagen weitergege­ben, weist Avir zurück: „Wir haben uns natürlich an jegliche Vertraulic­hkeit gehalten. Jeder anderslaut­ende Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen. Wir hätten gar kein ökonomisch­es Interesse daran gehabt, dass Details der Transaktio­n bekannt werden und damit die Transaktio­n gefährdet ist“, sagte der Sprecher. Er geht davon aus, dass es nun eine juristisch­e Auseinande­rsetzung geben werde.

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