Saarbruecker Zeitung

Versicheru­ng für Unfälle im Ausland

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(dpa) Der Bund der Versichert­en (BdV ) in Henstedt-Ulzburg empfiehlt Winterurla­ubern eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng. Diese übernehme nach einem Skiunfall im Ausland sowohl die Kosten für ärztliche Behandlung­en als auch für den Krankenrüc­ktransport. Die gesetzlich­e Krankenkas­se bezahle die Behandlung­skosten bestenfall­s in der im Urlaubslan­d üblichen Höhe, maximal aber das, was in Deutschlan­d regulär wäre. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng übernehme die entstehend­e Differenz, so der BdV.

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