Geld zurück bei großer Verspätung
(dpa) Wenn Reiseveranstalter einen Gast von einem Nonstop-Flug auf eine Verbindung mit Umstieg umbuchen, kann dies als Reisemangel gelten. Urlauber können in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen Geld zurückverlangen.
Eine verspätete Ankunft von vier Stunden am Urlaubsort müsse der Reisende jedoch hinnehmen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Eine nachträgliche Preisminderung sei diesem Fall nicht möglich. Verschiebe sich die Ankunft um mehr als vier Stunden, bestehe jedoch ein Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.
Unabhängig davon könnten Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU bestehen, erklärt der Jurist. Verspäte sich die Ankunft durch die Umbuchung auf eine längere Umsteigeroute um mehr als drei Stunden, müsse oft die Airline entschädigen – der Veranstalter habe damit nichts zu tun. Je nach Flugdistanz stünden dem Passagier 250, 400 oder 600 Euro zu. Eine Ausnahme gelte bei berechtigten außergewöhnlichen Umständen wie einer Flughafensperrung. Dann gebe es kein Geld von der Fluggesellschaft.