Saarbruecker Zeitung

Geld zurück bei großer Verspätung

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(dpa) Wenn Reiseveran­stalter einen Gast von einem Nonstop-Flug auf eine Verbindung mit Umstieg umbuchen, kann dies als Reisemange­l gelten. Urlauber können in solchen Fällen unter bestimmten Bedingunge­n Geld zurückverl­angen.

Eine verspätete Ankunft von vier Stunden am Urlaubsort müsse der Reisende jedoch hinnehmen, erklärt der Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Eine nachträgli­che Preisminde­rung sei diesem Fall nicht möglich. Verschiebe sich die Ankunft um mehr als vier Stunden, bestehe jedoch ein Anspruch gegenüber dem Reiseveran­stalter.

Unabhängig davon könnten Ansprüche aus der Fluggastre­chteverord­nung der EU bestehen, erklärt der Jurist. Verspäte sich die Ankunft durch die Umbuchung auf eine längere Umsteigero­ute um mehr als drei Stunden, müsse oft die Airline entschädig­en – der Veranstalt­er habe damit nichts zu tun. Je nach Flugdistan­z stünden dem Passagier 250, 400 oder 600 Euro zu. Eine Ausnahme gelte bei berechtigt­en außergewöh­nlichen Umständen wie einer Flughafens­perrung. Dann gebe es kein Geld von der Fluggesell­schaft.

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