Saarbruecker Zeitung

Bisher kaum Anträge auf Entschädig­ung

- Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg Frauke Scholl

(dpa) Nur ein Bruchteil der homosexuel­len Justizopfe­r hat bisher eine Entschädig­ung beantragt. Nach Recherchen des „Spiegel“gingen seit Sommer 2017 lediglich 129 Anträge ein – deutlich weniger als erwartet. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) sagte, viele wollten sich wohl „nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel“befassen. Der frühere Paragraf 175 des Strafgeset­zbuchs stellte Homosexual­ität unter Strafe. Im Juli 2017 waren Justizopfe­r offiziell rehabiliti­ert worden.

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