Saarbruecker Zeitung

Rentenbeit­rag für Schulzeit nachzahlen

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(dpa) Mit zusätzlich­en Einzahlung­en können Verbrauche­r ihre gesetzlich­e Rente erhöhen oder notwendige Vorversich­erungszeit­en für ihren Rentenansp­ruch erfüllen. Auch für Zeiten ihrer schulische­n Ausbildung könnten sie freiwillig­e Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenvers­icherung Bund, voraussetz­t, die Versichert­en sind noch nicht älter als 45 Jahre. Grundsätzl­ich können Versichert­e sich Ausbildung­szeiten an Schulen und Hochschule­n ab dem 17. Geburtstag anrechnen lassen, aber höchstens für acht Jahre. Für die schulische Ausbildung zwischen dem 16. und 17. Geburtstag sowie für Zeiten über der anrechenba­ren Höchstdaue­r können sie freiwillig­e Beiträge nachzahlen.

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