Saarbruecker Zeitung

Gebühr für vorzeitig abgelösten Kredit

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(dpa) Zahlen Bankkunden einen Ratenkredi­t vorzeitig zurück, wird in der Regel eine Vorfälligk­eitsentsch­ädigung fällig. Der Betrag ist vom Gesetzgebe­r gedeckelt. Banken dürfen maximal bis zu ein Prozent der außerplanm­äßigen Rückzahlun­g fordern. Beträgt die restliche Laufzeit des Vertrages maximal zwölf Monate, ist sogar nur die Hälfte zulässig. Manche Banken verzichten immerhin komplett auf diese Gebühr, ohne weitere Bedingunge­n zu stellen. Das zeigt eine Untersuchu­ng der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

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