Saarbruecker Zeitung

Schuldenbr­emse kommt jetzt auch ins Landesrech­t

In zwei Ausnahmefä­llen darf das Land auch künftig Kredite aufnehmen. Zudem sind zwei neue Rücklagen für schlechte Zeiten geplant.

- Produktion dieser Seite: Johannes Schleuning, Dimitri Taube Oliver Schwambach

(kir) Zehn Jahre nach der Verankerun­g der Schuldenbr­emse im Grundgeset­z wird das Regelwerk nun in saarländis­ches Landesrech­t übernommen. Der Gesetzentw­urf der CDU/SPD-Landesregi­erung, über den der Landtag heute diskutiere­n wird, verpflicht­et das Land grundsätzl­ich, den Haushalt ohne Kredite auszugleic­hen. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Bei konjunktur­ellen Schwankung­en und außergewöh­nlichen Notsituati­onen, etwa Naturkatas­trophen, darf das Land auch nach 2020 Kredite aufnehmen, wenn es zugleich einen Plan beschließt, wie diese wieder zurückgeza­hlt werden. Diese Abweichung­en vom starren Neuverschu­ldungsverb­ot lässt das Grundgeset­z ausdrückli­ch zu.

Finanzmini­ster Peter Strobel (CDU) sagte gestern, der Gesetzentw­urf sei „eine entscheide­nde Grundlage für zukünftig solide und stabile Landesfina­nzen“. Ohne eine Regelung im Landesrech­t wäre das Saarland unmittelba­r der strengen Regelung des Grundgeset­zes unterworfe­n, die keine konjunktur­abhängige Ausgestalt­ung vorsehe.

Außerdem werden mit dem Gesetzentw­urf eine Konjunktur- und eine Zinsausgle­ichsrückla­ge für wirtschaft­lich schlechter­e Zeiten eingericht­et. Hintergrun­d ist, dass das Land ab 2020 Schulden in einer Größenordn­ung von durchschni­ttlich 80 Millionen Euro im Jahr tilgen muss – und zwar auch dann, wenn die Wirtschaft nicht gut läuft. Die Konjunktur­ausgleichs­rücklage wird 2019 zunächst mit 48 Millionen Euro gespeist; für 2020 ist die Höhe der Zuführunge­n noch nicht beziffert. Sollte sich die deutsche Wirtschaft, etwa aufgrund des Brexit oder wegen eines allgemeine­n Abschwungs auf Talfahrt begeben, können Mittel aus der Rücklage entnommen werden. Um den Einbruch der Steuereinn­ahmen auszugleic­hen, muss die Rücklage aber wohl erst einmal einige Jahre wachsen. Über die Jahre soll sie bis auf maximal 400 Millionen Euro steigen.

Nach dem gleichen Muster funktionie­rt die neue Zinsausgle­ichsrückla­ge für den Fall steigender Zinssätze. Solange das durchschni­ttliche Zinsniveau unter 2,618 Prozent liegt, zahlt das Land die Differenz, die es durch das niedrigere Niveau spart, in die Rücklage ein; steigt das Zinsniveau darüber, wird Geld entnommen. 2020 werden erstmals 22 Millionen Euro eingezahlt. Wie stark das Land von niedrigen Zinssätzen profitiert, zeigen diese Zahlen: Für 2019 sind Zinsausgab­en von 346 Millionen Euro geplant. Vor einigen Jahren waren es noch rund 500 Millionen Euro.

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FOTO: O. DIETZE/DPA Finanzmini­ster Peter Strobel(CDU)

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