Schuldenbremse kommt jetzt auch ins Landesrecht
In zwei Ausnahmefällen darf das Land auch künftig Kredite aufnehmen. Zudem sind zwei neue Rücklagen für schlechte Zeiten geplant.
(kir) Zehn Jahre nach der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz wird das Regelwerk nun in saarländisches Landesrecht übernommen. Der Gesetzentwurf der CDU/SPD-Landesregierung, über den der Landtag heute diskutieren wird, verpflichtet das Land grundsätzlich, den Haushalt ohne Kredite auszugleichen. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Bei konjunkturellen Schwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen, etwa Naturkatastrophen, darf das Land auch nach 2020 Kredite aufnehmen, wenn es zugleich einen Plan beschließt, wie diese wieder zurückgezahlt werden. Diese Abweichungen vom starren Neuverschuldungsverbot lässt das Grundgesetz ausdrücklich zu.
Finanzminister Peter Strobel (CDU) sagte gestern, der Gesetzentwurf sei „eine entscheidende Grundlage für zukünftig solide und stabile Landesfinanzen“. Ohne eine Regelung im Landesrecht wäre das Saarland unmittelbar der strengen Regelung des Grundgesetzes unterworfen, die keine konjunkturabhängige Ausgestaltung vorsehe.
Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf eine Konjunktur- und eine Zinsausgleichsrücklage für wirtschaftlich schlechtere Zeiten eingerichtet. Hintergrund ist, dass das Land ab 2020 Schulden in einer Größenordnung von durchschnittlich 80 Millionen Euro im Jahr tilgen muss – und zwar auch dann, wenn die Wirtschaft nicht gut läuft. Die Konjunkturausgleichsrücklage wird 2019 zunächst mit 48 Millionen Euro gespeist; für 2020 ist die Höhe der Zuführungen noch nicht beziffert. Sollte sich die deutsche Wirtschaft, etwa aufgrund des Brexit oder wegen eines allgemeinen Abschwungs auf Talfahrt begeben, können Mittel aus der Rücklage entnommen werden. Um den Einbruch der Steuereinnahmen auszugleichen, muss die Rücklage aber wohl erst einmal einige Jahre wachsen. Über die Jahre soll sie bis auf maximal 400 Millionen Euro steigen.
Nach dem gleichen Muster funktioniert die neue Zinsausgleichsrücklage für den Fall steigender Zinssätze. Solange das durchschnittliche Zinsniveau unter 2,618 Prozent liegt, zahlt das Land die Differenz, die es durch das niedrigere Niveau spart, in die Rücklage ein; steigt das Zinsniveau darüber, wird Geld entnommen. 2020 werden erstmals 22 Millionen Euro eingezahlt. Wie stark das Land von niedrigen Zinssätzen profitiert, zeigen diese Zahlen: Für 2019 sind Zinsausgaben von 346 Millionen Euro geplant. Vor einigen Jahren waren es noch rund 500 Millionen Euro.