Saarbruecker Zeitung

Das sind die Regeln für private Nachrichte­n im Beruf

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BERLIN (dpa) Damit die E-Mail-Konten ihrer Angestellt­en nicht mit internen Nachrichte­n überlaufen, nutzen viele Betriebe inzwischen Kurznachri­chtendiens­te, die die Mitarbeite­r auf ihren Smartphone­s installier­en. Auf diesem Weg können sich Kollegen schnell und unkomplizi­ert austausche­n. Für E-Mails gilt meist: Private Konversati­onen gehören nicht ins berufliche Postfach. Aber dürfen sich Kollegen auch während der Arbeitszei­t privat per Kurznachri­cht unterhalte­n?

Es liege in der Hand des jeweiligen Unternehme­ns, dies zu entscheide­n, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin und Mitglied des Geschäftsf­ührenden Ausschusse­s der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Der Betrieb könne mit einer entspreche­nden Richtlinie festlegen, zu welchem Zweck der firmeneige­ne Kurznachri­chtendiens­t verwendet werden darf. „Wenn der Arbeitgebe­r dies für sinnvoll erachtet, könnten die Verantwort­lichen die private Kommunikat­ion im Kurznachri­chtendiens­t verbieten.“Daran hätten sich Arbeitnehm­er dann auch zu halten.

Gibt es jedoch kein solches Verbot, dann, so Meyer, „werden die Arbeitnehm­er berechtigt sein, diese Dienste auch am Arbeitspla­tz für den Austausch von Nachrichte­n zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind“. Dies gelte insbesonde­re in den Arbeitspau­sen, abends oder an freien Tagen.

Doch die Firmenleit­ung habe dies nicht notwendige­rweise alleine zu entscheide­n. Meyer zufolge könne auch der Betriebsra­t bei solchen Fragen ein Mitbestimm­ungsrecht haben. Der Betriebsra­t könne in einer Betriebsve­reinbarung verbindlic­h festhalten, ob und wann private Nachrichte­n während der Dienstzeit­en erlaubt sind. „In der Vereinbaru­ng kann dann etwa auch festgelegt werden, dass in den Konversati­onen des firmeneige­nen Kurznachri­chtendiens­tes nur dienstlich­e Themen behandelt werden dürfen“, erklärt Meyer.

Gibt es eine entspreche­nde Regulierun­g, könne der Arbeitgebe­r die Nachrichte­n der Mitarbeite­r theoretisc­h auch einsehen und kontrollie­ren. Ganz so leicht sei dies in der Praxis jedoch nicht umzusetzen: „Das ist zurzeit eine rechtliche Grauzone, und bei dem strengen Datenschut­z wäre es für ein Unternehme­n enorm schwierig, eine solche Kontrolle genehmigt zu bekommen“, sagt Meyer.

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FOTO: MONIQUE WÜSTENHAGE­N/DPA Viele Menschen schauen heutzutage wie selbstvers­tändlich auch während der Arbeitszei­ten auf ihr Smartphone.

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