Kritik an RAG wegen Widerspruch gegen strengere Auflagen
Der Illinger Bürgermeister Armin König (CDU) wirft dem Konzern vor, „mit aller Macht Aufwendungen für eine Grubenwasserbehandlung zu verhindern“.
(tau) Im Konflikt um PCB-belastetes Grubenwasser in saarländischen Flüssen hat der Illinger Bürgermeister Armin König (CDU) jetzt das jüngste Vorgehen des Bergbaukonzerns RAG scharf kritisiert – nämlich den Widerspruch der RAG gegen strengere Auflagen. Es geht dabei um die Auflagen des neuen Wasserbescheids vom 22. Dezember. König zufolge habe die RAG Widerspruch eingelegt, um „zu verhindern, dass sie das mit Giftstoffen stark belastete Grubenwasser vor Einleitung in Flüsse und Bäche vorbehandeln muss“. Das gelte sowohl für den Klinkenbach als auch für den Fischbach. Die RAG wollte dazu am Mittwoch keine Stellungnahme abgeben.
„Die RAG versucht mit aller Macht, Aufwendungen für eine Grubenwasserbehandlung zu verhindern. Das gilt selbst für Maßnahmen, die sie am 29. Juni letzten Jahres selbst vorgeschlagen hat“, sagt König, der auch Sprecher der Initiative „Wasser ist Leben – Saarheimat schützen – Grubenflutung stoppen“ist. Damit leite die RAG weiterhin Giftstoffe in die hoch belasteten Bäche ein, obwohl dies jetzt nicht mehr von den alten Wasserbescheiden gedeckt sei.
Wie das saarländische Wirtschaftsministerium auf SZ-Anfrage mitteilt, seien die Widersprüche fristwahrend eingelegt worden und hätten eine aufschiebende Wirkung. Mit anderen Worten: Bis zu einer abschließenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren müsse die Forderung nach Errichtung von Grubenwasserbehandlungsanlagen nicht umgesetzt werden. „Es ist das Recht der RAG, Widerspruch dagegen einzulegen“, heißt es aus dem Ministerium. Eine Widerspruchsbegründung liegt der Landesregierung derzeit noch nicht vor.
Nach Angaben des Saar-Umweltministeriums ändern die Widersprüche allerdings nichts daran, „dass die RAG dazu verpflichtet ist, die durch die Einleitung von Grubenwasser bedingten Überschreitungen bei PCB in zwei Gewässern abzustellen“und „dass die RAG das Problem bis Ende 2021 gelöst haben muss“. Das Ministerium setze auf eine einvernehmliche Lösung, heißt es in einer Mitteilung. „Falls nicht, werden unsere Anordnungen mit Verwaltungszwang umgesetzt.“
Für König ist es enttäuschend, dass weder das Wirtschafts- noch das Umweltministerium die Öffentlichkeit über den Widerspruch der RAG informiert haben. Denn dabei handele es sich um eine wichtige Information – auch mit Blick auf den anstehenden Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren Grubenflutung.
Dem Illinger Bürgermeister zufolge hat die RAG bereits im Dezember im Gespräch mit dem Ministerium darauf hingewiesen, dass ihr Basiskonzept die Grubenflutung sei – sprich: das Ansteigenlassen des Grubenwassers. „Im Ministerium und im Oberbergamt ist aber seit langem aktenkundig, dass vorerst nicht mit einem für die RAG positiven Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses zu rechnen ist, da Widersprüche und Klagen zu erwarten seien.“
König hofft nun auf den Landtag und schlägt eine Sitzung des Ausschusses für Grubensicherheit und Bergbaufolgen vor. Er sei auch gern selbst bereit, den Landtag über seine neuen Erkenntnisse zu informieren.