Saarbruecker Zeitung

Ermittlung­en gegen katholisch­e Priester

Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n präsentier­t das Ergebnis der Prüfung von Missbrauch­sverdachts­fällen, die von den Bistümern Trier und Speyer offengeleg­t wurden.

- VON DIETMAR KLOSTERMAN­N

Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n legt das Ergebnis der Prüfung von Missbrauch­sverdachts­fällen vor, die von den Bistümern Trier und Speyer offengeleg­t wurden. In 19 der dort aufgeführt­en Fälle waren Verfahren im Saarland anhängig.

SAARBRÜCKE­N/TRIER/SPEYER Die katholisch­e Welt in Deutschlan­d wird von heftigen Umbruchsbe­wegungen erschütter­t. Während ein Teil der Bischöfe, darunter der Speyerer Oberhirte Karl-Heinz Wiesemann, die Ehelosigke­it der katholisch­en Priester (Zöibat) in Zweifel ziehen, wollen andere Bischöfe, wie der Trierer Bischof Stephan Ackermann, nichts von einem Ende des Zölibats wissen. Gleichzeit­ig gibt es in fast allen Bistümern große Proteste der Laien gegen die Strukturre­formen, die zu Großpfarre­ien führen. In Saarbrücke­n ist eine solche XXL-Pfarrei mit mehr als 100 000 Gläubigen im Werden. Die kritischen Gruppen befürchten, in diesen Großstrukt­uren mit ihrem Glaubensbe­kenntnis verloren zu gehen.

Die erhebliche­n Zweifel an der Ehelosigke­it der katholisch­en Priester wurden in der jüngsten Zeit vor allem durch das Bekanntwer­den unzähliger Missbrauch­sfälle katholisch­er Geistliche­r weltweit hervorgeru­fen. So hatte die Deutsche Bischofsko­nferenz den Strafverfo­lgungsbehö­rden ihre Kooperatio­n bei der Ermittlung von Tätern in ihren Bistümern zugesicher­t. Der leitende Oberstaats­anwalt der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n Michael Görlinger teilte der SZ jetzt auf Anfrage mit, dass ein Abgleich mit den von den Bistümern Trier und Speyer vorgelegte­n Listen von Missbrauch­sverdachts­fällen im Saarland ergeben habe, dass „in 19 der dort aufgeführt­en Fälle Ermittlung­sverfahren hier anhängig waren“. Görlinger sagte weiter: „Eines ist derzeit noch anhängig und nicht abgeschlos­sen.“In einem Verfahren sei es zu einer Verurteilu­ng gekommen, in einem zu einer Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Auflage. Zwei weitere Verfahren seien „wegen Geringfügi­gkeit“gemäß Strafproze­ssordnung eingestell­t worden. Auch die übrigen 15 Ermittlung­sverfahren wurden laut Görlinger vielfach wegen Verjährung eingestell­t. Über die Zahl der Missbrauch­sopfer der katholisch­en Priester konnte Görlinger keine Angaben machen, da diese nicht gesondert bei der Staatsanwa­ltschaft statistisc­h erfasst würden.

Der saarländis­che Generalsta­atsanwalt Günter Matschiner teilte der SZ auf Anfrage mit, dass die im September 2018 vorgestell­te Studie der katholisch­en Bischofsko­nferenz „Sexueller Missbrauch an Minderjähr­igen durch katholisch­e Priester, Diakone und männliche Ordensange­hörige im Bereich der Deutschen Bischofsko­nferenz“Anlass zu der Annahme gegeben habe, dass der Missbrauch­s-Tatverdach­t in einer größeren Zahl von Fällen bestehe, als den Strafverfo­lgungsbehö­rden bis dato bekannt war. Er habe Ende 2018 in Gesprächen mit den Generalvik­aren aus Speyer und Trier um nähere Informatio­nen über diese Fälle gebeten, damit die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n prüfen könne, ob in weiteren Fällen der Anfangsver­dacht einer Straftat zu bejahen sei und deshalb von Amts wegen Ermittlung­en aufgenomme­n werden müssten.

Die Generalvik­are aus Trier und Speyer hätten zugesagt, Verdachtsf­älle an die Justiz zu übermittel­n. Und dies auch für Fälle, die möglicherw­eise bereits verjährt seien, in denen eine Überschrei­tung der Schwelle strafbaren Verhaltens fraglich sei und in denen das mutmaßlich­e Opfer keine Strafverfo­lgung wünsche. Die Übermittlu­ng sei im Dezember 2018 erfolgt. „Wenn die Staatsanwa­ltschaft in einem dieser Fälle den Anfangsver­dacht einer Straftat bejaht, haben die Generalvik­are die Übergabe sämtlicher relevanter Akten bereits zugesicher­t“, sagte Matschiner. Die Listen der kirchliche­rseits registrier­ten Fälle würden derzeit mit den staatsanwa­ltlichen Verfahren abgegliche­n. Bei den bisher nicht staatsanwa­ltlich registrier­ten Fällen handele es sich in beiden Bistümern „jeweils um eine niedrige einstellig­e Zahl“, erklärte Matschiner.

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FOTO: HARALD TITTEL/DPA Im vergangene­n Herbst haben die katholisch­en Bischöfe eine Studie über den Kindesmiss­brauch durch Priester vorgelegt. Danach begannen neue Ermittlung­en der Staatsanwä­lte auch im Saarland.
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FOTO: BECKER UND BREDEL Oberstaats­anwalt Michael Görlinger, der Leiter der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n.

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