Tüv fordert einheitliche Kontrollen für Windräder
Die Regierung in Mainz sagt: Der Verein will selbst prüfen und hat eigene Interessen. Heute Fragestunde im Saar-Landtag.
Nach der Windrad-Havarie auf der A 62 in der Nähe von Freisen am vergangenen Rosenmontag fordert der Tüv feste Vorgaben für die Kontrolle der Anlagen. Die Landesregierungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz sehen dafür hingegen keine Notwendigkeit.
Der Technische Überwachungsverein (Tüv) fordert wie für Tankstellen oder Aufzüge umfassende Vorgaben für regelmäßige Kontrollen von Windrädern. Für Anlagen, die vor 2004 errichtet worden sind, gibt es bislang gar keine Kontrollpflicht. Laut Tüv betrifft das die Hälfte aller 30 000 Windräder in Deutschland. Nach diesem Zeitpunkt aufgestellte Windräder müssen alle zwei Jahre von den Herstellern überprüft werden. Die Betreiber der Anlagen können diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die Anlage regelmäßig warten.
„In der Praxis führt das dazu, dass die Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger Seite überprüft wird“, sagt Joachim Bühler, Geschäftsführer des Tüv-Verbands. Dieser Zeitraum sei zu lang. Zudem gebe es keine Vorgaben zur Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen. Laut seinen Aussagen kommt es pro Jahr zu bundesweit bis zu 50 gravierenden Schäden an Windrädern. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis dadurch Menschen zu Schaden kämen.
Heftige Sturmböen hatten am Rosenmontag Teile eines Windrads im rheinland-pfälzischen Gimbweiler zwischen Birkenfeld und Freisen auf die nahe gelegene Autobahn 62 geweht. Die Straße wurde daraufhin in dem Bereich gesperrt.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP sieht in den Forderungen des Überwachungsvereins vor allem „eigenwirtschaftliche Interessen“. Dieser habe ein Interesse daran, „möglichst häufig zu prüfen“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne) im Januar im Umweltausschuss.
Eine Tüv-Pflicht wird im Saarland von FDP-Chef Oliver Luksic und in Rheinland-Pfalz von CDU und AfD gefordert. Windräder müssten als Industrieanlagen betrachtet werden, die einer bundeseinheitlichen verpflichtenden Tüv-Prüfung der gesamten Anlagen unterliegen, hatte Luksic nach dem Vorfall an der A 62 gesagt. Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion im saarländischen Landtag, Stefan Pauluhn, hatte sich dafür ausgesprochen, Windräder engmaschiger zu kontrollieren, und dabei den Tüv ins Gespräch gebracht. Allerdings sieht die Landesregierung dafür keine Notwendigkeit. Die geltenden Richtlinien für die Prüfungen der Bauteile und Standsicherheit seien ausreichend.
Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht in einer Tüv-Pflicht keinen Sicherheitsgewinn. „Eine entsprechende Sonderreglung für Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen industriellen Anlagen mit teilweise deutlich höherem Risikopotenzial ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt“, heißt es im Mainzer Umweltministerium.
Heute ist der Zwischenfall an der A 62 Thema im saarländischen Landtag. Zu Beginn der Parlamentssitzung wird der AfD-Abgeordnete Lutz Hecker der Landesregierung Fragen dazu stellen.
Eine mögliche Gefahr für Windräder sind auch Brände in großer Höhe. Dann bestehe keine Möglichkeit der Brandbekämpfung, sagt Michael Klein, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz. Die häufigste Brandursache bei Windrädern seien Blitzeinschlag oder elektrische Fehler.
Laut Bundesverband Windenergie (BWE) hat es seit 2005 insgesamt 79 Unfälle an deutschen Windkraftanlagen gegeben. Zumeist waren es Brände. Klein fordert daher für jede Windkraftanlage ein eigenes Brandschutzkonzept und jeweils einen Notfallplan. Dazu zählten die Verwendung nichtbrennbarer oder schwer entflammbarer Stoffe, ein Blitz- und Überspannungsschutz, ein Rauchverbot in der Anlage und um sie herum, automatische Brandmeldeund Feuerlöschanlagen sowie „regelmäßige fachkundige Instandhaltung“.
Die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und
im Saarland sehen keine Notwendigkeit für eine Tüv-Pflicht
bei Windrädern.