Saarbruecker Zeitung

Klage gegen Deutschlan­d nach US-Drohnenang­riff

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(dpa) Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster verhandelt seit gestern über die Klage eines Somaliers, der die Bundesrepu­blik nach einem tödlichen US-Drohnenang­riff in seinem Heimatland verklagt hat. Der Vater des Afrikaners war 2012 ums Leben gekommen. Der Angriff war über den US-Militärsta­ndort in Ramstein erfolgt. Die Bundesrepu­blik habe ihre Schutzpfli­chten verletzt, argumentie­rt der Kläger. Das Kölner Verwaltung­sgericht hatte die Klage 2016 abgewiesen – der Vater sei tragisches ziviles Opfer, die Bundesrepu­blik aber nicht verantwort­lich zu machen.

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