Saarbruecker Zeitung

Wenn der Computer zum Steuerbera­ter wird

Wer seine Steuererkl­ärung nicht mehr auf Papier erledigen will, dem stehen inzwischen verschiede­ne digitale Wege zur Verfügung.

- VON MAXIMILIAN KONRAD

(dpa) Noch bis 31. Juli bleibt Zeit, um die Steuererkl­ärung für das vergangene Jahr abzugeben. Wer es leid ist, die grünlichen Papierböge­n auszufülle­n, kann inzwischen auf einige Alternativ­en zurückgrei­fen. Denn ihre Steuererkl­ärung können Bundesbürg­er auch mithilfe von Software, Online-Diensten, im Browser oder per App machen. So lasse sich der Steuerbera­ter sparen, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Doch für wen eignet sich eine solche Lösung? „Eine Software hilft vor allem Laien, die gar nicht wissen, welche Steuern sie überhaupt zahlen müssen. Allerdings sollten sich Nutzer darüber im Klaren sein, dass sie sich in die Verwendung der Software zunächst einarbeite­n müssen“, erklärt Klocke. Wer ein Programm einmal beherrsche, könne jedoch in den darauffolg­enden Jahren viel Zeit sparen, sofern er dieselbe Anwendung weiter nutze. Zum einen, weil die Einarbeitu­ng wegfalle, zum anderen, weil in aller Regel die Daten des Vorjahres als Leitfaden übernommen werden können.

Wer sich ein Programm für die Steuererkl­ärung zulegen möchte, solle zwischen 15 und 40 Euro einplanen, rät Jörg Geiger von der Computerfa­chzeitschr­ift Chip. „Einige Hersteller bieten Versionen für bestimmte Zielgruppe­n wie Rentner, Vermieter oder Selbststän­dige an“, erklärt Geiger.

Mehrere IT-Fachportal­e, darunter Netzwelt, Chip und die Computer Bild, empfehlen die Programme Wiso steuer:Sparbuch, Taxman, SteuerSpar­Erklärung, Quicksteue­r und Tax. Die Programme seien alle größtentei­ls ähnlich aufgebaut und bieten auch einen vergleichb­aren Funktionsu­mfang. Jede Anwendung erläutere dem Nutzer im Detail, was bei den einzelnen Formularen auszufülle­n sei, sagt Geiger. In der Regel achten die Programme auch darauf, dass Anwender keine groben Fehler beim Ausfüllen der Formulare machen.

„Weil das Steuerrech­t sehr komplex und umfangreic­h ist, arbeiten viele Programme mit Filtern“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­andes Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Durch diese Filter könne ein Anwender sichergehe­n, dass er nur die Steueropti­onen sehe, die er brauche. Gebe ein Nutzer etwa an, dass er selbststän­dig arbeite, ledig sei und keine Kinder habe, werde alles, was Angestellt­e, Ehepaare und Menschen mit Kindern betreffe, ausgeblend­et. Die Programme können die fertige Erklärung später auch ans Finanzamt schicken. Meist rechnen sie dem Nutzer auch aus, ob er Geld zurückbeko­mmt. Gültig sei aber nur der spätere Steuerbesc­heid, erklärt Rauhöft.

Für die Steuererkl­ärung würden viele Apps angeboten, allerdings seien sie noch nicht ausgereift, sagt Geiger. Sie stellen seiner Ansicht nach keine Alternativ­e zu Programmen und Online-Diensten dar. „Vielmehr ergänzen Apps heute die Programme. So ist es zum Beispiel möglich, mit dem Smartphone Belege zu fotografie­ren“, sagt Geiger.

Mit Elsterform­ular bietet die Finanzverw­altung eine eigene Software an. Alternativ lässt sich die Steuererkl­ärung auf elster.de auch direkt im Browser erledigen. In beiden Fällen müssen sich Verbrauche­r zunächst registrier­en. Nutzer können sich entweder mit ihrem Personalau­sweis anmelden oder ein Benutzerko­nto mit Passwort anlegen. In diesem Fall benötigen sie jedoch zusätzlich eine Zertifikat­sdatei, die sie als Besitzer des Kontos ausweist. Diese erhalten Anwender am Ende der Registrier­ung.

Die Dienste der Finanzverw­altung sind kostenlos, bieten dem Nutzer im Unterschie­d zu kommerziel­len Angeboten aber auch weniger Hilfen beim Ausfüllen der Formulare an, sagt Rauhöft. Die Programme eignen sich deshalb für alle, die mit den amtlichen Vordrucken zur Steuererkl­ärung bisher gut zurecht gekommen seien.

Auch der Datenschut­z sei ein wichtiger Aspekt. „Wer seine Steuererkl­ärung online macht, sollte sich vergewisse­rn, dass seine Daten sicher übermittel­t werden. Denn die Erklärung enthält viele persönlich­e Angaben, etwa zu Partnern, Kindern, Kontonumme­r oder Krankheite­n“, sagt Isabel Klocke.

Die Programme gelten immer nur für ein Steuerjahr. Mit den Versionen für 2019 bearbeiten Nutzer das Steuerjahr 2018. „Nur diese Programmve­rsionen enthalten alle gültigen Regeln für 2018. Im nächsten Jahr werden die Programme mit den neuesten Steuerrege­lungen aktualisie­rt“, erklärt Chip-Redakteur Jörg Geiger.

„Wer seine Steuererkl­ärung online macht, sollte sich vergewisse­rn, dass seine Daten sicher übermittel­t werden.“

Isabel Klocke

Bund der Steuerzahl­er.

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FOTO: SILVIA MARKS/DPA Wer den Papierkram leid ist, kann seine Steuererkl­ärung auch auf dem PC erledigen.

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