Saarbruecker Zeitung

Reichsbürg­er bunkerte Waffen und Sprengstof­f

- Produktion dieser Seite: Dietmar Klosterman­n Oliver Schwambach

Im rheinland-pfälzische­n Kordel in der Nähe von Trier wurden bei einer Hausdurchs­uchung große Mengen an Waffen und Sprengstof­f sichergest­ellt. Der Verdächtig­e, ein Waffenhänd­ler, soll Teil der Reichsbürg­er-Bewegung sein.

KORDEL (dpa) Ein Waffenhänd­ler aus Kordel bei Trier soll Teil der „Reichsbürg­er“-Bewegung sein. Am Donnerstag durchsucht­en Mitarbeite­r der Kreisverwa­ltung Trier-Saarburg Wohn- und Geschäftsr­äume des Mannes sowie Lagerstätt­en und stellten Waffen und Sprengstof­f sicher, wie ein Sprecher des Kreises sagte. Die Polizei begleitete die Aktion an insgesamt vier Objekten mit einem größeren Aufgebot, sicherheit­shalber waren dem Kreis zufolge auch Spezialein­heiten vor Ort. Der Waffenhänd­ler habe sich letztlich aber kooperativ gezeigt. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Es seien letztlich die erwarteten „nicht unerheblic­hen Mengen“gefunden worden, sagte der Kreissprec­her. Darunter seien etwa jede Menge Munition und auch mehr als 100 Langwaffen gewesen. Ein Teil sei schon abtranspor­tiert worden. Weil einige Gebäude regelrecht vermüllt gewesen seien, habe sich die Aktion in die Länge gezogen und werde nun am Freitag fortgesetz­t.

Sogenannte Reichsbürg­er lehnen die Bundesrepu­blik als Staat und ihre Behörden ab. Sie leben gedanklich immer noch oder schon wieder in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1937. Das rheinland-pfälzische Innenminis­terium geht nach eigenen Angaben landesweit von rund 550 „Reichsbürg­ern“aus, 77 davon gelten als gewaltbere­it.

Der Kreissprec­her verwies auf einen Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) in Koblenz vom Dezember 2018. Demnach sei die Zugehörigk­eit zur Reichsbürg­erbewegung nicht vereinbar mit der für den Handel von Waffen und Sprengstof­f nötigen Zuverlässi­gkeit. Entspreche­nd sei dem Händler die Erlaubnis entzogen worden, verbunden mit der Pflicht zur Abgabe von Waffen und Sprengstof­f. „Der ist er bisher nicht nachgekomm­en“, sagte der Sprecher. Daraufhin seien Durchsuchu­ngsbeschlü­sse ergangen - von der für Waffenrech­t zuständige­n Kreisverwa­ltung und der für Sprengstof­f zuständige­n Strukturun­d Genehmigun­gsdirektio­n (SGD) Nord.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht hatte im Dezember im Fall zweier mutmaßlich­er „Reichsbürg­er“aus dem Westen von Rheinland-Pfalz entschiede­n, dass sie waffenrech­tlich unzuverläs­sig seien. Das OVG bestätigte damit eine vorangegan­gene Entscheidu­ng des Trierer Verwaltung­sgerichts. Den beiden Personen, die sich laut OVG wesentlich­e Elemente der Reichsbürg­erbewegung zu eigen gemacht haben, waren die Waffenbesi­tzkarten entzogen worden. Bei der Aktion in Kordel waren mehrere Dutzend Behördenmi­tarbeiter beschäftig­t, die Polizei sicherte den Einsatz, wie ein Sprecher sagte.

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