Saarbruecker Zeitung

Homburger Ex-OB Schöner gesteht Untreue

Überraschu­ng im Strafproze­ss gegen Karlheinz Schöner (CDU): Nachdem der Angeklagte über Wochen sämtliche Vorwürfe zurückwies, hat er gestern am achten Prozesstag vor dem Landgerich­t ein Geständnis abgelegt.

- VON WOLFGANG IHL

Im Strafproze­ss gegen den früheren Homburger Oberbürger­meister Karlheinz Schöner (CDU) gab es gestern eine Überraschu­ng: Nachdem der Angeklagte lange alle Vorwürfe zurückwies, hat er nun vor dem Landgerich­t Untreue und Korruption gestanden.

Mit diesem spektakulä­ren und zugleich ganz leisen Ende des achten Tages im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürger­meister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), dürfte bis kurz vor Schluss kaum jemand gerechnet haben. „Herr Schöner, Sie haben gehört, was Ihr Verteidige­r gesagt hat. Ist das so richtig und Ihre Einlassung?“– Auf diese Frage des Vorsitzend­en Richters der Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts kam ein kaum vernehmbar­es „Ja“vom Angeklagte­n. Noch nie in dem seit Januar laufenden Strafproze­ss hatte der 67-Jährige so niedergesc­hlagen gewirkt. Ihm war offenbar bewusst, was nun am Ende des Prozesses auf ihn zukommt. Dass er gemäß Absprache mit den Prozessbet­eiligten und seinem eigenen, kurzen Geständnis wegen Untreue und Vorteilsan­nahme zu einer Haftstrafe auf Bewährung zwischen 15 und 18 Monaten verurteilt werden wird. Und dass diese Strafe ihn von Gesetzes wegen automatisc­h einen Teil seiner Altersvers­orgung kosten wird.

Genau dagegen hatte sich der frühere Oberbürger­meister immer gewehrt. Noch vor Beginn des Strafproze­sses hatte er eine mögliche Absprache zur Beschleuni­gung des Verfahrens abgelehnt. Danach wäre er bei einem Geständnis im Sinne der Anklage zu einer Bewährungs­strafe von zehn, elf Monaten verurteilt worden. Bei einer solchen Verurteilu­ng hätte er im entspreche­nden Disziplina­rverfahren vielleicht eine Kürzung der Altersbezü­ge hinnehmen müssen. Aber diese Kürzung wäre nicht zwingend gewesen. Das wäre erst bei einer Strafe von mindestens zwölf Monaten der Fall. Trotzdem war Schöner das Risiko offenbar zu hoch. Er wehrte sich.

Sieben Sitzungsta­ge lang kämpfte der Politiker gegen den Vorwurf der Untreue in Zusammenha­ng mit dem Kauf einer digitalen Musikanlag­e durch die Stadt für 12 465,87 Euro. Die Anlage war kurz vor dem Ausscheide­n Schöners im September 2014 mit Spendengel­dern für die musikalisc­he Früherzieh­ung angeschaff­t worden. Rund zwei Jahre später, im September 2016, fanden Polizisten die Anlage im Probenraum der Musikband, in der Schöner damals Schlagzeug spielte. Und dann ist da noch ein Bautrupp einer kommunalen Gesellscha­ft, der während der Arbeitszei­t im privaten Garten des Oberbürger­meisters tätig gewesen sein soll. Angeblich aus Dankbarkei­t für die gute Zusammenar­beit mit dem Politiker. Auch den darauf gestützten Vorwurf der Vorteilsan­nahme ließ Schöner nicht gelten.

Noch am Morgen des achten Prozesstag­es waren er und sein Verteidige­r gestern speziell in diesem Punkt kämpferisc­h. Entgegen der ursprüngli­chen Planung des Tages – vorgesehen waren die Plädoyers und das Urteil – stellten sie eine Reihe von weiteren Beweisantr­ägen, um die Unschuld des Angeklagte­n zu belegen. Wenig später – und zur Überraschu­ng aller anderen Beteiligte­n – baten sie um ein Rechtsgesp­räch. Es folgte eine Reihe von Gesprächen zwischen Richtern, Staatsanwa­lt und Verteidige­r hinter verschloss­enen Türen. Über die einzelnen Schritte und den jeweiligen Inhalt wurde die Öffentlich­keit im Saal anschließe­nd jeweils informiert. Dabei wurde Schritt für Schritt aufgeliste­t, was an den nächsten Prozesstag­en passieren wird:

Der Politiker wird über seinen Verteidige­r ein Geständnis ablegen. Er wird am Ende des Prozesses wegen Untreue und wegen Vorteilsan­nahme zu einer Gesamtstra­fe zwischen 15 und 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt werden. Er wird sich zuvor notariell verpflicht­en, an die Stadt Homburg den Betrag in Höhe von 12 465,87 Euro zu bezahlen. Außerdem wird er als Bewährungs­auflage 5000 Euro an einen gemeinnütz­igen Verein zahlen – so das Ergebnis der Absprache zwischen Staatsanwa­ltschaft, Verteidigu­ng und Gericht. Diese Absprache und das vom Verteidige­r vor Gericht abgelegte kurze Geständnis im Sinne der Anklage wurden anschließe­nd von Schöner bestätigt. Mit einem stillen „Ja“– verknüpft mit einem nach unten gerichtete­n Blick, der auch ein zartes Nicken der Resignatio­n gewesen sein könnte. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetz­t.

Schöner wird am Ende des Prozesses wegen Untreue und wegen Vorteilsan­nahme zu einer Gesamtstra­fe zwischen 15 und 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung

verurteilt werden.

 ?? FOTO: BECKER&BREDEL ?? Homburgs Ex-Oberbürger­meister Karlheinz Schöner (CDU) gestern im Saarbrücke­r Landgerich­t: Noch nie in dem seit Januar laufenden Strafproze­ss hatte der 67-Jährige so niedergesc­hlagen gewirkt.
FOTO: BECKER&BREDEL Homburgs Ex-Oberbürger­meister Karlheinz Schöner (CDU) gestern im Saarbrücke­r Landgerich­t: Noch nie in dem seit Januar laufenden Strafproze­ss hatte der 67-Jährige so niedergesc­hlagen gewirkt.

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