Saarbruecker Zeitung

Die Debatte um Internet-Filter in der EU geht weiter

- Produktion dieser Seite: Frauke Scholl, Robby Lorenz Manuel Görtz

(dpa) Die Meinungssc­hlacht um die umstritten­e EU-Urheberrec­htsreform ist vorerst entschiede­n. Doch die EU-Staaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen. In Deutschlan­d steht noch nicht genau fest, welche Regeln in Zukunft gelten sollen. Die Fakten zum Stand der Dinge: Sie werden nicht explizit erwähnt. Doch die meisten Experten gehen davon aus, dass sie kommen, weil die Masse der hochgelade­nen Inhalte nicht manuell auf ihre Nutzungsre­chte überprüft werden kann. Die CDU hat aber schon vor der Abstimmung im EU-Parlament angekündig­t, die Richtlinie ohne Uploadfilt­er umsetzen zu wollen. Nach den Vorstellun­gen der CDU sollen geschützte Inhalte mit einem digitalen Fingerabdr­uck versehen werden. Damit könne jedes Werk zweifelsfr­ei identifizi­ert und dem Urheber zugeordnet werden. Auch nach dem Konzept der CDU muss es ein technische­s System geben, das einen Abgleich vornimmt, die Union nennt es aber nicht „Uploadfilt­er“. Der „Fingerabdr­uck“der Inhalte soll bei den Plattform-Betreibern hinterlegt werden und sei Voraussetz­ung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattforme­n bezahlt werden können. Das Papier gibt aber bislang keine Auskunft darüber, was passieren soll, wenn Urheber sich weigern, eine Lizenz zu vergeben und sich nicht an dem „Fingerabdr­uck“-System beteiligen. Doch. So hat Microsoft das System „PhotoDNA“entwickelt, mit dem etliche Provider sicherstel­len, dass bekannte Fotos von missbrauch­ten Kindern nicht ins Netz geladen werden können. Der Google-Videodiens­t Youtube verwendet das System „Content ID“. Die Rechteinha­ber können selbst entscheide­n, ob sie den Upload zulassen. Facebook betreibt ein ähnliches System. Allerdings kommt es auch immer wieder zu falschen Zuordnunge­n. Und bislang eingesetzt­e Filter kommen an ihre Grenzen, wenn plötzlich neue Anforderun­gen umgesetzt werden müssen. Auf sie zielen die Befürworte­r der Richtlinie. Kritiker wie der Rechtsexpe­rte Martin Kretschmer befürchten allerdings, dass kleinere Plattforme­n viel härter getroffen werden als die Netzgigant­en. Für die Marktriese­n sei es viel einfacher, entspreche­nde Lizenzen zu erwerben. In der Richtlinie werden zwar Anbieter befreit, deren Dienste seit weniger als drei Jahren zur Verfügung stehen, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsa­tz machen und weniger als fünf Millionen Nutzer haben. Es müssen allerdings alle drei Bedingunge­n erfüllt sein.

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