Saarbruecker Zeitung

Die Tücken beim Online-Preisvergl­eich

Viele Nutzer vergleiche­n Preise im Internet. Doch nur wenige Portale arbeiten transparen­t, sagt das Bundeskart­ellamt.

- UND MARTIN TRAPPEN VON CLAUS HAFFERT

(dpa) Einen neuen Handyoder Stromtarif abschließe­n oder einen günstigen Versicheru­ngsvertrag finden. Viele Verbrauche­r nutzen dafür Vergleichs­portale im Internet. Doch die bieten nicht immer das, was sie verspreche­n. Das ist das Ergebnis einer großangele­gten Untersuchu­ng des Bundeskart­ellamtes. Die Wettbewerb­skontrolle­ure sind auf eine Reihe von Mängeln gestoßen. Verbrauche­r könnten mit Hilfe der Portale zwar bessere und günstigere Leistungen finden, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskart­ellamtes. Doch viele Seiten verhielten sich nicht wie eine neutrale Plattform, obwohl sie eben diesen Eindruck erwecken wollten, so die Behörde.

Die Wettbewerb­shüter haben 36 Vergleichs­portale für die Branchen Reisen, Energie, Versicheru­ngen, Telekommun­ikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. Wichtige Einnahmequ­elle der Portale seien Provisione­n. In den Bereichen Energie und Telekommun­ikation dominierte­n Check24 und Verivox, bei Versicheru­ngen sei Check24 das führende Portal. Bei Krediten spielten neben Check24 auch die Portale Finanzchec­k, Smava und Verivox eine Rolle, erklärt das Kartellamt.

Ein großer Kritikpunk­t der Wettbewerb­shüter ist, dass viele Anbieter nicht in den Vergleich mit einbezogen würden, gerade bei Versicheru­ngen, Hotels und Krediten. Die Portale schlössen alle Anbieter aus, die keine Provision zahlten, so das Kartellamt. Doch nur wenige Portale würden das dem Nutzer deutlich mitteilen. Beim Vergleich von Energieund Telekommun­ikationsta­rifen hätten einige Portale einzelne Angebote an oberster Stelle der Liste platziert und stellten sie damit als vermeintli­ch beste Offerten heraus. Dafür erhielten die Portale laut Kartellamt oft Zahlungen von den Anbietern, ohne die Verbrauche­r darüber zu informiere­n, dass es sich um Werbung oder eine Anzeige handele.

Die Portale setzen nach Angaben der Behörde noch weitere Methoden ein, um den Verbrauche­r dazu zu bringen, vorschnell zu buchen. So seien insbesonde­re bei Reisen zahlreiche Hinweise auf die begrenzte Verfügbark­eit oder die besonders große Nachfrage nach einem Angebot typisch. Für den Verbrauche­r sei jedoch oft nicht erkennbar, inwieweit sich die Hinweise tatsächlic­h auf seine konkrete Suche bezögen und welche Bedeutung sie dafür hätten. Viele Seiten würden Kunden auch mit Bonusprogr­ammen locken. Häufig lösten Verbrauche­r derartige Vorteile letztlich nicht ein, da sie die umfangreic­hen Bedingunge­n dafür nicht erfüllen könnten oder wollten. Hinweise der Portale auf die Verfügbark­eit einzelner Angebote, Vorteile oder Exklusivan­gebote seien teilweise missverstä­ndlich formuliert und könnten vor allem Besucher von Reiseporta­len unter Druck setzen oder falsche Erwartunge­n wecken.

Die beiden großen Vergleichs­portale sehen sich durch die Untersuchu­ng trotzdem bestärkt. Der Bericht bestätige, „dass die Ranglisten bei Check24 rein nach objektiven Kriterien erfolgen“, sagte Christoph Röttele von Check24. Verivox-Geschäftsf­ührer Joern Taubert erklärte, das Bundeskart­ellamt habe eindeutig klargestel­lt, „dass Provisions­zahlungen mit Ausnahme des Reiseberei­chs keinen Einfluss auf die Reihenfolg­e der Vergleichs­ergebnisse haben“. Einzelne Portale hätten auch bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenomme­n, die den Kritikpunk­ten des Bundeskart­ellamtes Rechnung tragen, so die Behörde.

„Verbrauche­r sollten darauf achten, wie die Auflistung der Portale tatsächlic­h zu Stande kommt und ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingefloss­en sind“, rät Kartellamt­spräsident Mundt. Weiter sollten Nutzer die Voreinstel­lungen der Portale verändern. Beispielsw­eise könnten sie die Filter anpassen oder eine andere Sortierrei­henfolge wählen. Sie sollten sich auch nicht alleine auf die erste vom Portal angezeigte Ergebnisli­ste verlassen, lautet der Rat des Kartellamt­s.

Sofern für ein bestimmtes Angebot ein Rabatt, Gutschein, Bonus oder Ähnliches in Aussicht gestellt werde, sollten Nutzer überprüfen, welche Voraussetz­ungen es dafür gibt, was für ein Aufwand nötig ist und wie wahrschein­lich es ist, den Vorteil auch tatsächlic­h zu erhalten. Schließlic­h, so rät das Kartellamt, seien als exklusiv bezeichnet­e Angebote eines Vergleichs­portals häufig auch auf anderen Portalen zu finden.

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FOTO: CHRISTOPH SCHMIDT/DPA Die Seite Check24 ist eines der größten Vergleichs­portale im Internet.

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