Saarbruecker Zeitung

Amsterdam geht gegen Touristenf­lut vor

Die Stadt versucht, die Menschenme­ngen mit Strafen, Vorschrift­en und Gebühren besser zu kontrollie­ren.

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(dpa) Amsterdam ist ein besonders beliebtes Ziel für Städtereis­en in Europa. Die Metropole leidet unter dem ausufernde­n Massentour­ismus. Sie geht deshalb künftig gegen bestimmte Auswüchse vor. Für Urlauber bedeutet das einige Einschränk­ungen.

So werden ab dem 1. Januar 2020 Gruppenfüh­rungen durch das Rotlichtvi­ertel De Wallen verboten, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Ab 1. April 2019 sind alle Touren nach 19 Uhr untersagt. Die Führungen entlang der Fenster seien den Prostituie­rten gegenüber nicht respektvol­l und verursacht­en viel Hektik, heißt es. Wird es auf den Straßen des beliebten Quartier dennoch sehr voll, sollen dort die Straßen komplett abgesperrt werden.

Zudem benötigen Reiseleite­r in Zukunft eine spezielle Genehmigun­g. Daher sollten Besucher genau darauf achten, bei wem sie eine Tour buchen. Außerdem wird für Stadtführu­ngen eine zusätzlich­e Gebühr fällig, ähnlich einer Kurtaxe. Kostenlose Touren werden in diesem Zuge komplett verboten.

Auch auf Kreuzfahrt­passagiere kommt eine Gebühr zu. Wer in Amsterdam an Land gehen möchte, muss seit 1. Januar 2019 eine zusätzlich­e Steuer zahlen. Dabei werden pro Tag und Kopf acht Euro fällig. Reedereien könnten die Gebühr auf ihre Kunden umlegen. Einige Anbieter ändern die Schiffsrou­ten wegen der neuen Abgabe Berichten zufolge und fahren statt der niederländ­ischen Hauptstadt etwa Rotterdam an.

Um für mehr Ordnung in der Innenstadt zu sorgen, werden Touristen wie auch Einheimisc­he zur Kasse gebeten, wenn sie Alkohol auf der Straßen trinken. Auch Müll auf die Straßen zu werfen, lautes Grölen oder Wildpinkel­n kann für Urlauber teuer werden. Die niederländ­ischen Ordnungshü­ter haben elektronis­che Kartenlese­geräte dabei, um Strafgelde­r sofort kassieren zu können.

Bereits seit 2017 unterbinde­t die Stadtverwa­ltung, dass im Zentrum neue Geschäfte, die nur auf Touristen abzielen, eröffnet werden. Dazu zählen etwa Fahrradver­leiher, Ticketshop­s und Besucherat­traktionen. Auch neue Fast-FoodLäden oder Eisdielen haben es seit der Neuregelun­g schwer.

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