Saarbruecker Zeitung

Klage gegen Apple zugelassen

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(dpa) Der Oberste Gerichtsho­f der USA hat eine Kartellkla­ge gegen Apple zugelassen, mit der Verbrauche­r erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad direkt den Kunden angeboten werden können. Aktuell dürfen Anwendunge­n für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden. Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverst­ößen aus dem App Store verbannen. Zudem kassiert der Konzern einen Teil der Erlöse.

In Apples App Store – und auch auf anderen Download-Plattforme­n wie etwa Googles Play Store für Android-Geräte – ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformb­etreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple im zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.

Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehme­n stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsen­tscheidung und argumentie­rte, dass iPhone-Besitzer keine Kartellkla­ge einreichen können, weil Apple nur die Plattform für die App-Verkäufe zur Verfügung stelle. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.

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