Empörung über AfD in Debatte ums Wahlalter
Im Landtag hat ein Antrag der AfD, im Saarland das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, für Empörung gesorgt. Vor einem Jahr hatte die Fraktion einen Gesetzentwurf der Linken noch abgelehnt – jetzt brachte sie ihn selbst ein.
(ter) Menschen, für die ein Gericht eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet hat, sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik unterbracht sind, werden bei der anstehenden Europaund Kommunalwahl am 26. Mai keine sogenannten Wahlbetreuer zur Seite gestellt. Ein entsprechender Antrag der AfD-Landtagsfraktion hat der saarländische Landtag am Mittwoch abgelehnt. Die Wahlbetreuer sollten laut dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr die Wahlfähigkeit der erst kürzlich in einer Sondersitzung durch den Landtag zur Wahl zugelassen Personengruppe prüfen.
Dieser Antrag mache „absolut keinen Sinn“, sagte Linken-Abgeordneter Ralf Georgi. Es sei lediglich ein weiterer Versuch der AfD, dass inklusive Wahlrecht aufzuhalten. Bis auf Lutz Hecker hatten die beiden anderen AfD-Abgeordneten dem Landtagbeschluss Ende April nicht zugestimmt. Mit Wahlbetreuern werde nur eine zusätzliche Hürde aufgestellt, sagte auch SPD-Abgeordnete Elke Eder-Hippler. Der Antrag zeige zudem, welch „menschenverachtendes Bild von Behinderten“die AfD-Fraktion habe.
Dagmar Heib (CDU) wies daraufhin, dass Wahlrecht ein Gesetz ist. „Und alle Änderungen am Wahlrecht auf Grundlage eines Gesetzes zu erlassen und nicht auf Grundlage eines unbestimmten Antrages“zu erlassen sind. Die AfD leiste keine „konstruktive und parlamentarische Arbeit“.