Saarbruecker Zeitung

In „Babymord-Prozess“droht Vater 15 Jahre Gefängnis

- Produktion dieser Seite: Tobias Fuchs Oliver Schwambach

FRANKENTHA­L (dpa) Drei Jahre nach dem Tod eines zwei Monate alten Mädchens will das Landgerich­t in Frankentha­l am heutigen Freitag das Urteil gegen den angeklagte­n Vater verkünden. Der Staatsanwa­ltschaft zufolge soll der heute 35 Jahre alte Deutsche seine kleine Tochter am 13. Mai 2016 „aus übersteige­rter Eifersucht“aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben. Die Anklagebeh­örde fordert unter anderem wegen Mordes, Geiselnahm­e und Körperverl­etzung eine Gesamtstra­fe von 15 Jahren Gefängnis. Sie sieht durch einen Kokainkons­um zur Tatzeit eine eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit als gegeben. Anders die Nebenklage – sie fordert eine lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes gegen den Mann.

Die Verteidigu­ng sieht hingegen Voraussetz­ungen für einen Freispruch gegeben. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpun­kt durch Drogen in einen Angstzusta­nd und ein paranoides Verhalten geraten – er habe demnach angenommen, seinem Kind drohe Gefahr, und er sei deshalb auf den Balkon geflüchtet. Dort sei ihm die Tochter aus den Händen geglitten. Zudem sei der Zeuge unglaubwür­dig, auf dessen Aussagen ein Teil der Vorwürfe basiere, meint der Verteidige­r des Angeklagte­n. Dieser hatte in seinem Schlusswor­t sein „tiefes Bedauern“zum Ausdruck gebracht.

Der Fall hatte auch deswegen für Schlagzeil­en gesorgt, weil der Angeklagte nach einem Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts wegen zu langer Verfahrens­dauer im Februar aus der Untersuchu­ngshaft entlassen werden musste. Der Ende 2016 begonnene Prozess war wegen der Erkrankung der Richterin nach 23 Verhandlun­gstagen abgebroche­n und erst Ende 2017 neu gestartet worden. Wegen Fluchtgefa­hr haben Nebenklage und Staatsanwa­ltschaft vor kurzem einen neuen Haftbefehl beantragt. Bei einer Verurteilu­ng muss der Angeklagte mit seiner Festnahme noch im Gerichtssa­al rechnen.

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