Die „Rhein-Zeitung“(Koblenz) plädiert für eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente:
Zu Recht haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Grundrente nach einer Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden soll. Wer mit einem wohlhabenden Partner zusammenlebt, braucht die Grundrente nicht. (...) Es gibt genug Möglichkeiten, die Bedürftigkeitsprüfung so vorzunehmen, dass die Menschen dafür nicht beim Sozialamt vorsprechen müssen. Beim Elterngeld oder bei der Berechnung von Kitabeiträgen sind die Behörden auch in der Lage, mit einem Blick auf die Steuererklärung der Antragsteller schnell zu einem Ergebnis zu kommen.