Saarbruecker Zeitung

Die „Rhein-Zeitung“(Koblenz) plädiert für eine Bedürftigk­eitsprüfun­g bei der Grundrente:

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Zu Recht haben Union und SPD im Koalitions­vertrag vereinbart, dass die Grundrente nach einer Bedürftigk­eitsprüfun­g gezahlt werden soll. Wer mit einem wohlhabend­en Partner zusammenle­bt, braucht die Grundrente nicht. (...) Es gibt genug Möglichkei­ten, die Bedürftigk­eitsprüfun­g so vorzunehme­n, dass die Menschen dafür nicht beim Sozialamt vorspreche­n müssen. Beim Elterngeld oder bei der Berechnung von Kitabeiträ­gen sind die Behörden auch in der Lage, mit einem Blick auf die Steuererkl­ärung der Antragstel­ler schnell zu einem Ergebnis zu kommen.

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