Saarländerin droht lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Ex-Freund
(wi) Die 58 Jahre alte Saarländerin, die im Februar auf offener Straße ihren früheren Lebensgefährten (46) erschossen hat, muss mit einer Verurteilung wegen Mordes und damit zwingend mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Das ergibt sich aus den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Sie alle haben zum Abschluss des dritten Prozesstages vor dem Schwurgericht die Todesschüsse von Püttlingen-Köllerbach als heimtückischen Mord eingestuft.
Damit folgten die Juristen im Ergebnis dem Geständnis der Angeklagten, das die Frau am Vortag über ihren Verteidiger hatte ablegen lassen. Bei der Möglichkeit zu einem letzten Wort vor der Urteilsverkündung, brach die 58-Jährige ihr bisheriges Schweigen und sagte in Richtung der Angehörigen des Getöteten unter Tränen: „Ich würde mich gerne bei der Mutter und der Familie entschuldigen. Es tut mir unendlich leid.“Gleichzeitig kündigte sie einen Brief an, in dem sie ihre Beweggründe für die tödlichen Schüsse erklären wolle. Um eine solche Erklärung hatten die Angehörigen des Getöteten mehrfach gebeten. Aber die Angeklagte sah sich nach eigener Aussage außer Stande, diese sehr persönliche Erklärung öffentlich vor all den Menschen im großen Sitzungsaal des Schwurgerichts abzugeben. Sie war bis 2012 16 Jahre lang mit ihrem Opfer liiert. Dieses fing jedoch eine neue Beziehung mit einer jüngeren Frau an, mit der er zwei Kinder bekam. Die Angeklagte zog sich weitgehend von sozialen Kontakten zurück – bis auf das regelmäßige Training in einem Schützenverein seit dem Jahr 2014. Sie verfing sich immer mehr in einer Art Spirale aus Verzweiflung, Wut und Eifersucht. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.