Online-Bestellen ab September schwerer
Verbraucher müssen sich ab 14. September beim Einkauf zusätzlich identifizieren.
Verbraucher, die mit Kreditkarten Online-Bestellungen bezahlen, müssen sich ab Mitte September umstellen. Ab dann soll ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal den Missbrauch im Internet-Handel erschweren.
(dpa) Mit wenigen Klicks im Internet shoppen und bequem mit der Kreditkarte zahlen – ab 14. September wird das komplizierter. Neben den Daten auf der Kreditkarte sollen Käufer sich mit einem weiteren Sicherheitsmerkmal wie einem Zusatzpasswort oder einem Fingerabdruck per Smartphone identifizieren. Mancher Einkauf könnte dadurch scheitern, weil die Zahlung nicht abgewickelt werden kann. Das befürchtet der Handel.
Die EU will für mehr Sicherheit beim Onlinebanking und Bezahlen im Netz sorgen. Die Regeln der EU-Zahlungsrichtlinie (PSD 2), die ab 14. September gelten, sollen Betrügern das Leben schwerer machen. Verbraucher müssen sich beim Bezahlen und bei Bankgeschäften im Internet daher zusätzlich identifizieren Sie müssen dann grundsätzlich jede Onlineüberweisung oder jede Kartenzahlung mit einer solchen starken Kundenauthentifizierung freigeben. Bei der Kreditkarte genügten bisher Kartennummer, Ablaufdatum und der dreistellige Prüfcode beim Bezahlen im Netz. Jetzt muss noch ein zweiter Faktor hinzukommen, zum Beispiel eine TAN (Transaktionsnummer), ein Passwort, ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
Viele Händler könnten ihre Internetshops nicht rechtzeitig umstellen, auch gegenüber den Kunden bestehe noch Aufklärungsbedarf, sagt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Es müsse eine einheitliche Übergangszeit von 18 Monaten in der EU eingeführt werden, fordert der HDE.
Banken und Sparkassen, die Kreditkarten ausgeben, legen das zusätzliche Sicherheitselement fest. Sie entscheiden, ob ihre Kunden beim Bezahlen mit der Karte im Netz zum Beispiel zusätzlich ein Passwort, einen Fingerabdruck oder einen Code verwenden müssen, den sie per SMS bekommen. Zudem können sie Kunden erlauben, einzelne Internetshops als sicher einzustufen. Dann entfällt das zweite Sicherheitsmerkmal ebenfalls. „Das System der Online-Händler muss all dies berücksichtigen können. Das ist für Händler nicht einfach“, sagt Binnebößel. Der HDE befürchtet, dass vor allem kleine Onlinehändler unter Druck geraten und Kunden genervt abwandern, wenn ab 14. September das Bezahlen per Kreditkarte im Netz nicht reibungslos funktioniert. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland spricht sich ebenfalls für eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten aus. Die Kreditwirtschaft sieht dagegen vor allem den Handel am Zug. Der Online-Händler entscheide, ob das System unterstützt wird. Das sei momentan noch nicht in ausreichendem Maße der Fall.