Lebenslang für Köllerbacher Mörderin
Das Landgericht hat eine 58-Jährige nach den tödlichen Schüssen auf ihren Ex-Freund wegen heimtückischen Mordes verurteilt.
Das Landgericht Saarbrücken hat die 58-jährige Frau, die ihren 46-jährigen Ex-Partner im Februar aus Eifersucht auf offener Straße in Püttlingen-Köllerbach erschossen hatte, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes verurteilt.
(wi) Wegen Mordes hat das Landgericht Saarbrücken eine 58 Jahre alte Frau aus dem Saarland zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte ihren früheren, langjährigen Lebenspartner (46) am Abend des 7. Februar in Püttlingen-Köllerbach auf offener Straße erschossen. Der Mann hatte sich Ende 2012 einer jüngeren Frau zugewandt und mit ihr eine Familie mit Kindern gegründet.
Den Bruch ihrer Partnerschaft nach einer Beziehung von 16 Jahren hatte die Angeklagte nicht verkraftet, so der Vorsitzende Richter in der mündlichen Begründung des Urteils. Die Frau sei in einem Strudel aus Erinnerungen, Selbstzweifeln, Wut und Eifersucht gefangen gewesen, aus dem sie sich nicht habe befreien können. Ohne einen konkreten Anlass habe sie deshalb Jahre nach der Trennung den Entschluss gefasst, ihren Ex-Partner zu töten.
Am Nachmittag des Tattages habe die Sportschützin ihre Pistole des Kalibers neun Millimeter aus dem Waffenkoffer geholt und in die Tasche gesteckt. Mit dem Auto sei sie nach Köllerbach gefahren, habe den Wagen ordnungsgemäß geparkt und sei ausgestiegen. Mindestens 20 Minuten sei sie anschließend vor der Massage-Praxis ihres früheren Lebensgefährten auf und ab gegangen Als der 46-Jährige gegen 19.30 Uhr seine Massage-Praxis verließ, sei sie auf ihn zugegangen. Die Pistole hielt sie nach Aussage von Tatzeugen in beiden Händen. Sie habe die Waffe auf den Mann gerichtet und vier Schüsse abgegeben – den letzten zu einem Zeitpunkt, als der Verletzte bereits auf dem Boden lag. Zwei der Schüsse waren jeder für sich allein tödlich – es dürften die ersten beiden Schüsse in den Brustkorb gewesen sein. Das Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten nach innen und nach außen.
Nach den tödlichen Schüssen ging die Frau zu einem Nachbarhaus, legte die Waffe dort ab und bat darum, die Polizei zu rufen. Dann ging sie zurück zum Tatort und kauerte sich zitternd auf dem Boden zusammen. Zu Passanten und gegenüber der Polizei sagte sie, dass sie den Mann erschossen habe. Und: „Ich bin ein schlechter Mensch.“
Ähnlich hatte sich die Angeklagte auch in dem viertägigen Strafprozess teils selbst, teils über ihren Verteidiger geäußert. Bis heute sei die 58-Jährige über ihre Tat erkennbar erschüttert, so der Vorsitzende Richter bei der Begründung des Urteils weiter. Die tödlichen Schüsse hätten ihr keine Erleichterung gebracht. Sie habe ein Menschenleben zerstört. Sie habe das bisherige Leben der jungen Familie des Mannes mit kleinen Kindern zerstört. Und – in einem gewissen Sinn – seien die tödlichen Schüsse auch ein „Akt der Selbstzerstörung“.
Fazit des Schwurgerichts: Die Angeklagte habe einen arg- und wehrlosen Mann getötet. Das sei ein heimtückischer Mord. Dafür gebe es laut Gesetz nur eine mögliche Sanktion: Lebenslange Freiheitstrafe. Die Angeklagte nahm diese Strafe und das Urteil ausdrücklich an. Die Entscheidung des Schwurgerichts ist rechtskräftig. Die 58-Jährige dürfte damit frühestens nach 15 Jahren in Haft eine reelle Chance auf vorzeitige Entlassung haben. Dann wird sie über 70 Jahre alt sein.