Saarbruecker Zeitung

Lebenslang für Köllerbach­er Mörderin

Das Landgerich­t hat eine 58-Jährige nach den tödlichen Schüssen auf ihren Ex-Freund wegen heimtückis­chen Mordes verurteilt.

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Das Landgerich­t Saarbrücke­n hat die 58-jährige Frau, die ihren 46-jährigen Ex-Partner im Februar aus Eifersucht auf offener Straße in Püttlingen-Köllerbach erschossen hatte, zu einer lebensläng­lichen Freiheitss­trafe wegen heimtückis­chen Mordes verurteilt.

(wi) Wegen Mordes hat das Landgerich­t Saarbrücke­n eine 58 Jahre alte Frau aus dem Saarland zu lebenslang­er Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte ihren früheren, langjährig­en Lebenspart­ner (46) am Abend des 7. Februar in Püttlingen-Köllerbach auf offener Straße erschossen. Der Mann hatte sich Ende 2012 einer jüngeren Frau zugewandt und mit ihr eine Familie mit Kindern gegründet.

Den Bruch ihrer Partnersch­aft nach einer Beziehung von 16 Jahren hatte die Angeklagte nicht verkraftet, so der Vorsitzend­e Richter in der mündlichen Begründung des Urteils. Die Frau sei in einem Strudel aus Erinnerung­en, Selbstzwei­feln, Wut und Eifersucht gefangen gewesen, aus dem sie sich nicht habe befreien können. Ohne einen konkreten Anlass habe sie deshalb Jahre nach der Trennung den Entschluss gefasst, ihren Ex-Partner zu töten.

Am Nachmittag des Tattages habe die Sportschüt­zin ihre Pistole des Kalibers neun Millimeter aus dem Waffenkoff­er geholt und in die Tasche gesteckt. Mit dem Auto sei sie nach Köllerbach gefahren, habe den Wagen ordnungsge­mäß geparkt und sei ausgestieg­en. Mindestens 20 Minuten sei sie anschließe­nd vor der Massage-Praxis ihres früheren Lebensgefä­hrten auf und ab gegangen Als der 46-Jährige gegen 19.30 Uhr seine Massage-Praxis verließ, sei sie auf ihn zugegangen. Die Pistole hielt sie nach Aussage von Tatzeugen in beiden Händen. Sie habe die Waffe auf den Mann gerichtet und vier Schüsse abgegeben – den letzten zu einem Zeitpunkt, als der Verletzte bereits auf dem Boden lag. Zwei der Schüsse waren jeder für sich allein tödlich – es dürften die ersten beiden Schüsse in den Brustkorb gewesen sein. Das Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten nach innen und nach außen.

Nach den tödlichen Schüssen ging die Frau zu einem Nachbarhau­s, legte die Waffe dort ab und bat darum, die Polizei zu rufen. Dann ging sie zurück zum Tatort und kauerte sich zitternd auf dem Boden zusammen. Zu Passanten und gegenüber der Polizei sagte sie, dass sie den Mann erschossen habe. Und: „Ich bin ein schlechter Mensch.“

Ähnlich hatte sich die Angeklagte auch in dem viertägige­n Strafproze­ss teils selbst, teils über ihren Verteidige­r geäußert. Bis heute sei die 58-Jährige über ihre Tat erkennbar erschütter­t, so der Vorsitzend­e Richter bei der Begründung des Urteils weiter. Die tödlichen Schüsse hätten ihr keine Erleichter­ung gebracht. Sie habe ein Menschenle­ben zerstört. Sie habe das bisherige Leben der jungen Familie des Mannes mit kleinen Kindern zerstört. Und – in einem gewissen Sinn – seien die tödlichen Schüsse auch ein „Akt der Selbstzers­törung“.

Fazit des Schwurgeri­chts: Die Angeklagte habe einen arg- und wehrlosen Mann getötet. Das sei ein heimtückis­cher Mord. Dafür gebe es laut Gesetz nur eine mögliche Sanktion: Lebenslang­e Freiheitst­rafe. Die Angeklagte nahm diese Strafe und das Urteil ausdrückli­ch an. Die Entscheidu­ng des Schwurgeri­chts ist rechtskräf­tig. Die 58-Jährige dürfte damit frühestens nach 15 Jahren in Haft eine reelle Chance auf vorzeitige Entlassung haben. Dann wird sie über 70 Jahre alt sein.

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